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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Witwenrente/Witwerrente | Anhebung der Altersgrenze
Witwe

Anhebung der Altersgrenze bei Witwen- und Witwerrenten

Die große Witwenrente bzw. Witwerrente kann derzeit nur dann beansprucht werden, wenn die Witwe bzw. der Witwer unter anderem das 45. Lebensjahr vollendet hat (s. Witwenrente / Witwerrente).

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, mit dem die Altersrente künftig grds. erst mit 67 Jahren (s. Rente erst mit 67 Jahren!) abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann, wird auch die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente (Vollendung des 45. Lebensjahres) entsprechend schrittweise auf das 47. Lebensjahr angehoben.

In welchen Schritten dies erfolgt, können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen:

Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente / Witwerrente

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Gesetzesvorschriften

Erschwerte Erstattung von RV-Beiträgen

Eine Rückerstattung von Beiträgen, die zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden, ist für Selbstständige nur sehr schwer möglich bzw. schwierig. So kann die Hälfte der Beiträge dann erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und gleichzeitig auch kein Recht auf eine freiwillige Versicherung gegeben ist. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass mindestens zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ...

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Geldautomat

In welchen Fällen der Gesetzgeber eine Rückerstattung gezahlter Rentenversicherungsbeiträge vorsieht

Bei bestimmten Fällen können die zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten Beiträge wieder zurück erstattet werden. Hier sehen die gesetzlichen Vorschriften jedoch nur wenige Möglichkeiten vor.

Voraussetzungen

Die Beiträge werden auf Antrag erstattet:

  1. Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Das Recht zur ...

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Postkasten

Rentenkassen versenden wieder Renteninformationen

Nachdem die Rentenkassen aufgrund der zu Jahresbeginn geplanten Anhebung der Rentenaltersgrenzen seit Januar 2007 keine Renteninformationen mehr verschickt haben, werden diese Informationen nun wieder verschickt.

Die Anhebung der Altersgrenzen ist (s. auch Rente mit 67 ist verabschiedet) nun per Gesetz geregelt, so dass sich wieder – nach aktuellem Recht – genaue Hochrechnungen erstellen lassen, die das Rentenalter von 67 Jahren ...

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Beratung

Rentenversicherung haftet für Beratungsfehler der Krankenkasse

Das Bundessozialgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, ob der Rentenversicherungsträger (RV Träger) Beratungsfehler der Krankenkasse gegen sich gelten lassen muss.

Details

In dem Fall war eine Frau rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Nachdem sie die Beschäftigung aufgab eröffnete sie mit ihrer Schwester einen Waschsalon. In den Waschsalon kam eine Beraterin der Krankenkasse und klärte über das ...

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