Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Besprechung

Dossier zur Änderung Pflegebegriff wurde Ministerium vorgelegt

Aktuell werden die Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung danach gewährt, in welcher Pflegestufe der Pflegebedürftige eingruppiert ist. Die gesetzlichen Vorschriften sehen derzeit drei Pflegestufen vor, die für einen Versicherten – je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit – vergeben werden können.

Die Pflegestufen werden danach vergeben, in welchem Umfang ein Pflegebedürftiger einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung hat. Dieses Beurteilungsschema soll allerdings komplett neu gestaltet werden (s. auch Pflegebedürftigkeit soll bald anders beurteilt werden). Wie das Bundesgesundheitsministerium bereits im Januar 2009 mitteilte, sollen die Leistungen nicht mehr nach dem Umfang der Pflegebedürftigkeit sondern nach dem Umfang der vorhandenen Selbstständigkeit beurteilt werden.

Wie das neue Begutachtungsverfahren konkret umgesetzt werden kann, hat das zur Universität Bielefeld gehörende Institut für Pflegewissenschaften zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Westfalen-Lippe ausgearbeitet. Weitere Vertreter, die sich mit dem Thema befassten, kamen aus Krankenkassen- und Sozialverbänden. Diese haben ein Dossier entworfen, welches am 25.05.2009 dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben wurde.

Stärkung der häuslichen Pflege

Wird die Pflegebedürftigkeit künftig nach dem neuen Pflegebegriff definiert, geht das Bundesgesundheitsministerium von einer finanziellen Mehrbelastung in der Größenordnung von etwa vier Milliarden Euro für die Soziale Pflegeversicherung aus. Schon alleine diese auf die Pflegekassen zukommende Mehrbelastung zeigt, dass sich durch den neuen Pflegebegriff wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen ergeben und mehr Versicherte in den Genuss von Pflegeleistungen kommen.

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Pflegebegriffes besteht auch darin, dass die Notwendigkeit einer stationären Versorgung soweit bzw. solange wie möglich vermieden werden soll. Die häusliche Pflege soll eindeutig gefördert werden. Ein Hauptaugenmerk liegt auch auf der Sicherstellung der häuslichen Pflege.

Keine Reform vor Bundestagswahl

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte den Vorschlag der Expertengruppe, wies allerdings gleichzeitig darauf hin, dass eine weitere Reform der Pflegeversicherung (die letzte Pflegereform ist zum 01.07.2008 in Kraft getreten, s. Inhalt der Pflegereform) in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden kann. Erst nach der nächsten Bundestagswahl im September 2009 ist mit der nächsten Pflegereform, mit der der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert werden soll, zu rechnen.

Hinweis

zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade überführt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff vollständig neu definiert. Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) umgesetzt. Näheres zu dieser Pflegereform, mit der die Soziale Pflegeversicherung nachhaltig reformiert wurde, können unter: Pflegestärkungsgesetze nachgelesen werden.

Bildnachweis: © Kzenon - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: