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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Pflegeversicherung

Die Pflegekassen wollen ein neues Begutachtungsinstrument für die Pflege entwickeln und erproben.

Nach einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Gesetzlichen Pflegekassen vom 05.06.2007 wollen die Pflegekassen ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entwickeln und erproben lassen. Dies soll im Rahmen eines Projektes erfolgen; dafür wurde eine europaweite Ausschreibung in die Wege geleitet.

Modellvorhaben

Bereits im November 2006 wurde ein Modellvorhaben gestartet, das den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ neu entwickeln und ein neues Begutachtungsinstrument erarbeiten und erproben soll. Hier soll das Ziel sein, bei der Feststellung des Pflegebedarfs künftig verstärkt auch Aspekte wie soziale Teilhabe und Kommunikation zu berücksichtigen, da seit der Einführung der Pflegeversicherung der aktuell geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisiert wird.

Die drei Phasen des Modellversuchs

Vorphase

In der Vorphase vom 03.11.2006 bis 28.02.2007 erfolgte bereits eine umfassende nationale und internationale wissenschaftliche Recherche, Analyse und Bewertung von Begutachtungsinstrumenten und Pflegebedürftigkeitsbegriffen durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld.

Hauptphase 1 und Hauptphase 2

Die Hauptphase 1 wird in der Zeit vom 31.07.2007 bis 29.02.2008, die Hauptphase 2 in der Zeit vom 01.03.2008 bis 31.10.2008 durchgeführt. Als Grundlage für die zwei Hauptphasen dienen die Ergebnisse aus der Vorphase.

Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll mittelfristig eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen. Durch das nun ausgeschriebene Projekt sollen notwendige Vorarbeiten für entsprechende Einscheidungen des Gesetzgebers erfolgen und Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch zu klären, welche finanziellen Auswirkungen auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche zukommen, wenn der Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Begutachtungsinstrumente neu definiert werden. Bis spätestens 31.10.2008 soll der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert und ein geeignetes Begutachtungsinstrument entwickelt und erprobt sein.

Hilfe und Beratung

Bei Fragen und Durchsetzung der notwendigen Pflegestufe hilft Ihnen Ihre Rentenberatung Helmut Göpfert gerne weiter. Hier erhalten Sie professionelle Hilfe in Widerspruchs- und Klageverfahren!

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