Finanzieller Nachteil

Höhere Pflegestufe kann finanzielle Nachteile haben

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat darauf hingewiesen, dass eine höhere Pflegestufe auch finanzielle Nachteile haben kann.

Die Pflegeheime haben teilweise ihre Bewohner aufgefordert, einen Antrag bei der Pflegekasse auf eine höhere Pflegestufe zu stellen. Grundsätzlich hat zwar eine höhere Pflegestufe auch einen höheren Leistungsbetrag zur Folge. Doch bei einer höheren Pflegestufe können auch die Pflegeheime einen teureren Pflegesatz berechnen. Der erhöhte Pflegesatz des Heimes kann durch die höheren Leistungen der Pflegekassen oftmals nicht ausgeglichen werden. In der Konsequenz müssen die Betroffenen einen größeren Anteil selbst finanzieren.

Hinweis

Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden für Versicherte in vollstationärer Pflege zum 01.07.2017 einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) eingefürt. Damit entstehen aufgrund einer Höherstufung in einen höheren Pflegegrad auch keine höheren finanziellen Nachteile mehr. Näheres hierzu können Sie unter: vollstationäre Pflegeleistungen nachlesen.

Unabhängige Beratung

Gesetzliche/Soziale Pflegeversicherung

Bevor ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt wird, sollte eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden. Gerichtlich zugelassene Rentenberater sind hier ein kompetenter Ansprechpartner und informieren umfassend und unabhängig von den Versicherungsträgern.

Haben Sie Fragen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung? Die Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein stehen Ihnen für alle Fragen – vom Beitrags- bis zum Leistungsrecht – gerne zur Verfügung.

Bildnachweis: © Iris Muecke