Geldtopf

Als Senior kommt garantiert irgendwann jeder an den Punkt, an dem man seine Wohnung oder sein Haus nicht mehr wie gewohnt ohne Einschränkungen nutzen kann. Das Treppensteigen wird langsam beschwerlich und vor allem bei der Nutzung des Badezimmers hat man plötzlich mit unlösbaren Problemen zu kämpfen. Helfen können hier nur Umbaumaßnahmen welche ein altersgerechtes Wohnen ermöglichen.

Umzug als Alternative

Wer nicht sein komplettes Heim umbauen möchte und trotzdem noch nicht in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen möchte, der hat noch eine weitere Alternative: Es besteht auch die Möglichkeit, sich nach einer neuen Bleibe umzusehen, welche die Anforderungen bereits erfüllt. Ob beim Wohnung mieten im Breisgau oder aber in Berlin – überall finden sich geeignete Wohnungen im Erdgeschoss oder aber Etagenwohnungen, die mit dem Fahrstuhl erreicht werden können. Günstiger als der komplette Umbau einer Wohnung ist ein Umzug in den meisten Fällen.

Pflegekasse – Unterstützung bei der Wohnraumanpassung

Möchte man hingegen seine gewohnte Umgebung nicht verlassen und in seinem Domizil bleiben, so ist bei umfangreichen Umbaumaßnahmen mit einer erheblichen finanziellen Belastung zu rechnen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Wohnung rollstuhlgerecht sein muss, denn dann müssen die Türen verbreitert und sämtliche zu erreichende Schränke oder auch Fenstergriffe niedriger angebracht werden. Bei einer einfachen altersgerechten Umgestaltung sind hingegen lediglich Schwellen zu beseitigen und das Badezimmer mit einer bodengleichen Dusche oder einer Sitzbadewanne auszustatten.

Doch auch andere Maßnahmen können notwendig werden. Möchte man Gelder von der Pflegekasse in Anspruch nehmen, so muss man zuerst einmal eine Pflegestufe beantragt haben und in eine solche eingestuft worden sein. Die Pflegestufe beantragt man schriftlich über die Krankenkasse, die den Antrag dann an die Pflegekasse weiterleitet. Nach der Einstufung durch den Medizinischen Dienst können je nach Pflegestufe finanzielle Leistungen in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen werden. Für die sogenannten "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" kann der Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 2.557 Euro (ab Januar 2015: 4.000 Euro) erhalten.

Ziel der Bezuschussung ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern oder diese möglich zu machen und damit mit finanzieren zu können. Ebenfalls soll dem Pflegebedürftigen dank der Anpassungen eine möglichst eigenständige Lebensführung ermöglicht werden. Mögliche Maßnahmen sind dabei beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, eine behindertengerechte Anpassung des Badezimmers oder die Verbreiterung der Türen. Dabei werden von der Kasse jedoch lediglich die Kosten für eine Umbaumaßnahme gezahlt. Sollten mehrere Veränderungen des Wohnraumes erforderlich sein, so müssen diese in zeitlichem Abstand vorgenommen werden. Erst dann, wenn sich die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers verändert hat, kann ein erneuter Zuschuss beantragt werden.

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