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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Pflegeheim

Steigerung von 50 Prozent bei Pflegebedürftigen

Im Jahr 2007 gab es in Deutschland 2,2 Millionen Pflegebedürftige. Wie das Statistische Bundesamt nun mitteilte, wird die Anzahl der Pflegebedürftigen Modellrechnungen zufolge auf 2,9 Millionen im Jahr 2020 und auf zirka 3,4 Millionen im Jahr 2030 steigen. Dies bedeutet bis zum Jahr 2020 eine Steigerungsrate von 29 Prozent und bis zum Jahr 2030 sogar um rund 50 Prozent, womit die Anzahl der Pflegebedürftigen massiv steigt. Blickt man noch weiter in die Zukunft, kann bis zum Jahr 2050 sogar von einer Verdoppelung der Pflegebedürftigen – auf dann etwa 4,5 Millionen – ausgegangen werden.

Die extreme Steigerung bei der Anzahl der Pflegebedürftigen ist auf den demographischen Wandel zurückzuführen. Als Beispiel führt das Statistische Bundesamt an, dass es aktuell 4,1 Millionen Bürger gibt, die älter als 80 Jahre sind. Bis zum Jahr 2030 wird die Anzahl der über 80-Jährigen auf 6,4 Millionen ansteigen. Bis zum Jahr 2050 ist es sogar wahrscheinlich, dass es 10,2 Millionen Bürger gibt, die älter als 80 Jahre sind.

Konsequenz: Mehr Pflegebedürftige

Bei einer insgesamt sinkenden Bevölkerungszahl dürfte die veränderte Altersstruktur in Zukunft zu einem deutlich höheren Anteil an Pflegebedürftigen führen. Im Jahr 2007 waren zirka 54 Prozent der über 80-Jährigen pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2030 wird den Zukunftsberechnungen zufolge der Anteil bei 65 Prozent, bis zum Jahr 2050 bei zirka 78 Prozent liegen.

Das Statistische Bundesamt wies bei der Veröffentlichung der Zahlen darauf hin, dass es sich bei den modellmäßig berechneten Ergebnissen um keine Prognosen handelt. Vielmehr sollen diese aufzeigen, wie die Anzahl an Pflegebedürftigen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen wird. Die gegenwärtige Situation und die vorhandenen institutionellen Rahmenbedingungen waren die Grundlage der Modellrechnungen, anhand derer die Pflegebedürftigkeit nach Alter und Geschlecht abgeleitet wurde.

Pflegebedürftigkeit

Die Soziale Pflegeversicherung leistet verschiedene ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen, wenn ein Versicherter in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Je nach Pflegestufe, die für einen Versicherten festgesetzt wurde, bestimmt sich die jeweilige Höhe der Pflegeleistungen.

Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe I liegt dann vor, wenn der tägliche Pflegeaufwand von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung mindestens 90 Minuten beträgt, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Für die Einstufung in die Pflegestufe II ist ein Gesamtpflegeaufwand von 180 Minuten täglich erforderlich, wobei auf die Grundpflege mindestens 120 entfallen müssen. Bei der Pflegestufe III muss der Gesamtpflegeaufwand 300 Minuten entsprechen und auf die Grundpflege mindestens 240 Minuten entfallen.

Registrierte Rentenberater

Die für den Bereich der Sozialen Pflegeversicherung registrierten Rentenberater stehen für alle Angelegenheiten zu diesem Sozialversicherungszweig – soweit sich eine rentenrechtliche Auswirkung ergibt – zur Verfügung.

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Autor: Klaus Meininger

Bildnachweis: Blog- und Beitragsbild: © Robert Kneschke

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