Pflegeversicherung

Rösler will Pflegeversicherung umbauen

Nachdem Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler die Gesundheitsreform, welche ab 01.01.2011 umgesetzt wird, auf den Weg gebracht hat, möchte er noch im Dezember 2010 die Pflegereform in Angriff nehmen. Wie er dem „Hamburger Abendblatt“ mitteilte, wird er sich erstmals am 07.12.2010 mit Verbandsvertretern und Fachleuten aus dem Pflegebereich beraten.

Vereinbarungen im Koalitionsvertrag

Die Große Koalition mit der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte bereits einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entwickeln lassen (s. Pflegestufen sollen durch Bedarfsgrade ersetzt werden). Damit sollen insbesondere die Leistungen für Demenzkranke erweitert werden. Anstatt der bisher drei Pflegestufen, nach denen seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 die Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt werden, soll es künftig fünf Bedarfsgrade geben. Dabei möchte der Gesetzgeber von der Minutenpflege weg, da diese nach Ansicht des Gesundheitsministers nicht unserem Menschenbild entspricht (die Pflegestufen werden danach festgesetzt, in welchem Umfang – in welcher Minutenzahl – ein Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird sich daran orientieren, welchen Grad an Selbstständigkeit der zu Pflegende noch hat, welche Tätigkeiten er also noch selbst ausführen kann.

Hauptproblem im Bereich der Sozialen Pflegeversicherung ist jedoch die Finanzierung. Derzeit leben in Deutschland zirka 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden in zehn bis 15 Jahren mindestens drei Millionen Pflegebedürftige erwartet. Dies bedeutet zwangsläufig stark ansteigende Leistungsausgaben, die finanziert werden müssen. Nach den derzeitigen Planungen, die von CDU/CSU und FDP auch im Koalitionsvertrag aufgenommen wurden, soll es künftig eine zusätzliche kapitalgedeckte Versicherung geben. Versicherte sollen durch die Zahlung von zusätzlichen Prämien einen Kapitalstock aufbauen, der ihnen individuell im Leistungsfall zur Verfügung steht.

Aktuell ist noch nicht entschieden, ob die Versicherten zur Beitragszahlung der kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung verpflichtet werden oder ob dies auf freiwilliger Basis geschehen soll. Zudem ist ungeklärt, wer das Kapital verwalten soll. Geht man nach einer Tendenz und der Aussage des Gesundheitsministers Rösler, wird die kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung verpflichtend eingeführt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat ein Gutachten vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass das Kapital von den gesetzlichen Kassen verwaltet werden sollte. Dadurch ist dieses auch vor einem Zugriff der Politik geschützt.

Mangel an Pflegekräften

In Deutschland sind derzeit zirka 30.000 Stellen im Pflegebereich nicht besetzt. Diesem Mangel möchte der Gesundheitsminister entgegentreten, indem die Ausbildung verbessert wird. So hat ein Modellversuch bereits Erkenntnisse darüber gebracht, dass die Ausbildung der Pflegekräfte in der Anfangszeit zusammengefasst werden sollte. Dadurch wird die Pflegeausbildung interessanter, da sich die Betroffenen erst später entscheiden müssen, worauf sie sich spezialisieren. Auch im Verdienst müssen sich Änderungen ergeben. Vom Grundsatz begrüßt Rösler den eingeführten Mindestlohn.

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