Geld

Modellvorhaben ist gestartet

Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2008 einen Beschluss gefasst, trägerübergreifende Budgets in der Sozialen Pflegeversicherung zu erproben. Die Erprobung soll sich insbesondere auf eine mögliche Aufnahme eines Budgets in das Elften Buch Sozialgesetzbuch erstrecken und soll sich darauf beziehen, wie dieses sinnvollerweise ausgestaltet werden können. Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ist die gesetzliche Grundlage der Sozialen Pflegeversicherung. Der Modellversuch läuft nach einer Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vom 30.04.2010 bereits seit April 2010.

In der Sozialen Pflegeversicherung werden die Leistungen grundsätzlich als Sach- und Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger die erforderlichen Leistungen nicht selbst bezahlen und dann bei der zuständigen Pflegekasse zur Erstattung einreichen muss. Die Pflegekassen schließen vielmehr mit den Leistungserbringern (z. B. ambulante Sozialstationen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen) Verträge. Die Leistungserbringer rechnen dann direkt mit der Pflegekasse die dem Pflegebedürftigen zustehenden Leistungen ab. Mit einem persönlichen (trägerübergreifenden) Budget sollen die Pflegebedürftigen die zustehenden Leistungen auch in Form von Geldleistungen – also durch Überweisung eines bestimmten Betrages – erhalten. Mit der überwiesenen Geldsumme können sich dann die Betroffenen die Hilfs- und Pflegedienstleistungen selbst „einkaufen“, also selbst beschaffen.

Modellprojekte als Grundlage

Bereits in den Jahren von 2003 bis 2008 wurden in der Sozialen Pflegeversicherung Modellprojekte unter dem Namen „Integriertes Budget“ und „Pflegebudget“ gefördert. Die Ergebnisse dieser Modellprojekte dienen als Grundlage für das im April 2010 angelaufene Modellvorhaben „Budgets in der sozialen Pflegeversicherung“.

Das nun im April 2010 gestartete Modellprojekt soll über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren laufen und ist in vier Zeit-Phasen unterteilt. Die Phase 1 und Phase 2 läuft innerhalb der ersten 13 Monate, die das IGES-Institut durchführt. Im Rahmen der ersten Phase werden Experteninterviews und Literaturrecherchen durchgeführt. Die Ergebnisse aus dieser Phase sollen in der Phase 2 Grundlage von zu erarbeitenden Handlungsempfehlungen und Strategien sein, wie das „Budget in der sozialen Pflegeversicherung“ in diesen Sozialversicherungszweig implementiert werden kann.

Voraussichtlich im 2. Quartal 2011 startet die Phase 3, mit der die praktische Implementierung erfolgt. Die Phase 4 stellt eine Evaluation der praktischen Implementierung dar.

Gesetzliche Grundlage

Das Modellvorhaben hat seine gesetzliche Grundlage in § 8 Abs. 3 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Aufgrund dieser Gesetzesgrundlage fördert der GKV-Spitzenverband solche Modellvorhaben von jährlich bis zu 5 Millionen Euro. Damit sollen die Versorgungsstrukturen und die Versorgungskonzepte verbessert und neue Versorgungsformen weiterentwickelt werden. Zudem sollen vorhandene Pflegeangebote modernisiert und zukunftsweisende Versorgungsansätze unterstützt werden.

Mit dem im April 2010 angelaufenen Modellprojekt unterstützt der GKV-Spitzenverband die Politik, Budgets in der Sozialen Pflegeversicherung umzusetzen.

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