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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Höhere Pflegeleistungen

Am 01.01.2010 erhöhen sich bestimmte Leistungsbeträge

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, welches zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, wurden für die Versicherten höhere Pflegeleistungen umgesetzt. Mit diesem Gesetz wurde gleichzeitig bestimmt, dass bestimmte Leistungen zum 01.01.2010 und zum 01.01.2012 erhöht werden.

Ab dem neuen Jahr (2010) können sich Versicherte, die in eine Pflegestufe eingestuft wurden, über höhere Leistungsbeträge freuen.

Pflegegeld

Pflegegeld leistet eine Pflegekasse dann, wenn seitens des Pflegebedürftigen die Pflege durch ehrenamtliche Pflegekräfte selbst sichergestellt wird. Derzeit beträgt das monatliche Pflegegeld in der Pflegestufe I 215,00 Euro, in der Pflegestufe II 420,00 Euro und in der Pflegestufe III 675,00 Euro. Ab dem 01.01.2010 gelten folgende Leistungsbeträge:

  • Pflegestufe I: 225,00 Euro
  • Pflegestufe II: 430,00 Euro
  • Pflegestufe III: 685,00 Euro

Da das Pflegegeld seitens der Pflegekassen stets im Voraus überwiesen werden muss, werden die erhöhten Leistungsbeträge für Januar 2010 erstmalig Ende Dezember 2009 überwiesen.

Ambulante Pflegesachleistung

Die ambulante Pflegesachleistung wird von der Pflegekasse dann gewährt, wenn die häusliche Pflege zwar sichergestellt werden kann, ehrenamtliche Pflegekräfte (z. B. Ehegatten, Kinder) nicht vorhanden sind. In diesem Fall wird die Pflege über Sozialstationen (z. B. Diakonie, Caritas, AWO, …) sichergestellt – s. auch Pflegesachleistung. Derzeit beträgt die monatliche Sachleistung in der Pflegestufe I 420,00 Euro, in der Pflegestufe II 980,00 Euro und in der Pflegestufe III 1.470,00 Euro.

Ab dem 01.01.2010 gelten folgende Leistungsbeträge:

  • Pflegestufe I: 440,00 Euro
  • Pflegestufe II: 1.040,00 Euro
  • Pflegestufe III: 1.510,00 Euro

Vollstationäre Pflege

In der vollstationären Pflege ergeben sich lediglich bei der Pflegestufe III und Pflegestufe III Härtefall Änderungen hinsichtlich der Leistungshöhe. In der Pflegestufe I beträgt der monatliche Leistungsbetrag weiterhin maximal 1.023,00 Euro und in der Pflegestufe II 1.279,00 Euro.

Für Versicherte, die Anspruch auf die vollstationären Pflegeleistungen haben, gelten ab 01.01.2010 folgende neue Leistungsbeträge:

  • Pflegestufe III: 1.510,00 Euro
  • Pflegestufe III Härtefälle: 1.825,00 Euro

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

Der maximale jährliche Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt im Jahr 2009 1.470,00 Euro.

Ab dem 01.01.2010 können die Pflegekassen bei Vorliegen der Voraussetzungen jährlich maximal 1.510,00 Euro sowohl für die Verhinderungs- als auch für die Kurzzeitpflege gewähren.

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