Poolen Pflegeleistungen

Pflegebedürftige können jetzt Pflegesachleistung auch bündeln

Die Reform der Pflegeversicherung bringt neben höheren Leistungsbeträgen für die Pflegebedürftigen auch eine echte Neuheit – nämlich das Poolen von Pflegeleistungsansprüchen.

Leben mehrere Pflegebedürftige in räumlicher Nähe oder haben gar eine feste Wohngemeinschaft (zum Beispiel eine Senioren-WG), können diese die Pflegesachleistung / häusliche Krankenpflege gemeinsam in Anspruch nehmen. Dadurch „poolen“ sie also die Leistungsansprüche, was im Regelfall zu Kosten- und Zeitersparnissen führt. Die Kosten- und Zeiteinsparungen können dadurch entstehen, dass der gemeinsame Pflegedienst oder die zugelassene Pflegefachkraft nur einen Anfahrtsweg hat. Weitere Einsparungen sind dadurch denkbar, indem der Leistungserbringer für alle Pflegebedürftigen gemeinsam das Essen einkauft bzw. zubereitet oder die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erledigt.

Einsparungen zum Vorteil der Pflegebedürftigen

Die Kosten- und Zeiteinsparungen, die durch das Poolen der Pflegeleistungen „erwirtschaftet“ werden, kommen ausschließlich den Pflegebedürftigen selbst zu Gute. Denn diese können sich hierdurch weitere Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen leisten – auch die Leistungen, die von der Pflegekasse grundsätzlich nicht übernommen werden, z. B. dass die Pflegefachkraft etwas vorliest.

Ob ein Pflegebedürftiger sich an einem „Pool“ beteiligt, kann der Betroffene selbst entscheiden. Dass Poolen von Leistungsansprüchen basiert auf rein freiwilliger Basis.

Fazit

Durch das Poolen von Pflegeleistungen können Pflegebedürftige Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und diese für sich nutzen. Somit können die Betroffenen weitere Betreuungsleistungen für sich in Anspruch nehmen, was die Betreuung verbessert. Die erschlossenen Wirtschaftlichkeitsreserven sind ausschließlich im Interesse der am Pool beteiligten Pflegebedürftigen zu nutzen.

Hilfe und Beratung

Haben Sie Fragen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung? Gerichtlich zugelassene Rentenberater stehen Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung und können die rechtliche Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte zur Durchsetzung der Leistungsansprüche übernehmen.

Fragen Sie die von den Versicherungsträgern unabhängigen Experten und kontaktieren Sie die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein.

Bildnachweis: © fox17 - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: