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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Erhöhung

Ambulante Sachleistungsbeträge werden ab 01.07.2008 angehoben

Pflegebedürftige haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch darauf, dass die häuslichen Pflegeleistungen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden. Hierzu haben die Pflegekassen mit qualifizierten Leistungserbringern Verträge geschlossen, die die Pflegeleistungen erbringen. Lesen Sie hierzu auch: Ambulante Pflegeleistungen – häusliche Pflegehilfe.

Ab dem 01.07.2008 werden die Beträge für die häusliche Krankenpflege erhöht.

Bisher leisten die Pflegekassen einen von der Pflegestufe abhängigen, gesetzlich festgelegten Betrag. Dieser beträgt aktuell bei Pflegestufe I 384,00 €, bei Pflegestufe II 921,00 € und bei Pflegestufe III 1.432,00 €.

Höhere Leistungsbeträge ab Juli 2008

Im Rahmen der Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) werden die Pflegesachleistungsbeträge ab dem 01.07.2008 wie folgt angehoben:

  • Pflegestufe I: 420,00 €
  • Pflegestufe II: 980,00 €
  • Pflegestufe III: 1.470,00 €

Pflegestufe III für Härtefälle unverändert

Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor (z. B. bei einer Krebserkrankung im Endstadium), kann über die Pflegestufe III hinaus ein Betrag von bis zu 1.918,00 € geleistet werden. Hier spricht man von der Pflegestufe III in Härtefällen. Dieser Betrag wird ab dem 01.07.2008 nicht erhöht.

Weitere Erhöhungen bereits beschlossen

Eine weitere Erhöhung der ambulanten Sachleistungsbeträge ist ab dem 01.01.2010 und ab dem 01.01.2012 bereits beschlossen. Die Beträge für die häusliche Pflegehilfe betragen

ab dem 01.01.2010 in der

  • Pflegestufe I: 440,00 €
  • Pflegestufe II: 1.040,00 €
  • Pflegestufe III: 1.510,00 € und

ab dem 01.01.2012 in der

  • Pflegestufe I: 450,00 €
  • Pflegestufe II: 1.100,00 €
  • Pflegestufe III: 1.550,00 €

Leistungsdynamisierung ab dem Jahr 2015

Ab dem Jahr 2015 sollen die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung in einem Drei-Jahres-Rhythmus dynamisiert/angepasst werden. Damit wird der Preisentwicklung bei den Leistungsbeträgen Rechnung getragen.

Service der Rentenberater

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Pflegeversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Experten, die unabhängig von den Versicherungsträgern tätig sind, übernehmen auch die Vertretung in Widerspruchsverfahren und als Prozessagenten in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur rechtlichen Durchsetzung der Leistungsansprüche.

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