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Helmut Göpfert

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Pflegegeld 2025

Welche höheren Leistungsbeträge ab 2025 gelten

Mit Jahresbeginn 2025 werden die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhöht. Auch Bezieher von Pflegegeld haben ab Januar 2025 einen höheren Anspruch.

Die Leistung Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Sozialen Pflegeversicherung, das Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 beanspruchen können, die ihre Pflege selbst sicherstellen. Wird die Pflege nicht von einem Pflegedienst bzw. einem Leistungserbringer, der mit der Pflegekasse einen Vertrag geschlossen hat, durchgeführt, kann das Pflegegeld beansprucht werden. In diesen Fällen wird die Pflege durch Familienangehörige, Bekannte oder Freunde durchgeführt.

Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das heißt, dass gegenüber der zuständigen Pflegekasse kein Nachweis zu erbringen ist, für was der Geldbetrag verwendet wird bzw. wurde. Der Grundgedanke des Gesetzgebers für die Leistung „Pflegegeld“ ist jedoch, dass mit dem Pflegegeld der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden soll, seinen Pflegenden eine finanzielle Anerkennung für die aufopferungsvolle Pflegetätigkeit zugutekommen zu lassen.

Zusammenfassend ermöglicht das Pflegegeld es pflegebedürftigen Menschen, ihre Pflege möglichst selbstbestimmt zu gestalten, und würdigt den Einsatz von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen.

Erhöhung des Pflegegeldes ab Januar 2025

Dass es zu einer Erhöhung der Pflegeleistungen – wie dem Pflegegeld – ab Januar 2025 kommt, wurde bereits mit dem im Jahr 2023 verabschiedeten „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ (PUEG) festgelegt. Dieses Gesetz sieht die Erhöhung/Dynamisierung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent vor.

Übersicht der Leistungsbeträge (Pflegegeld) ab 2025

Folgend sind die monatlichen Leistungsbeträge, welche ab Januar 2025 gewährt werden (zum Verglich sind die Leistungsbeträge aus dem Jahr 2014 mit aufgeführt):

Pflegegrad Pflegegeld ab 2025 Pflegegeld bis 2024
Pflegegrad 2 347,00 Euro 332,00 Euro
Pflegegrad 3 599,00 Euro 573,00 Euro
Pflegegrad 4 800,00 Euro 765,00 Euro
Pflegegrad 5 990,00 Euro 947,00 Euro

Das Pflegegeld wird immer im Voraus von den Pflegekassen überwiesen. Das heißt, dass das Pflegegeld für Januar 2025 bereits Ende Dezember 2024 auf das Konto des Pflegebedürftigen von der Pflegekasse angewiesen wird.

Beratungseinsätze sind zu erbringen

Pflegegeldbezieher müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) in Anspruch nehmen. Diese Beratungseinsätze führen die Leistungserbringer der Pflegekassen bzw. die Pflegedienste durch und bestätigen, dass die Pflege sichergestellt ist.

Die Beratungseinsätze müssen von Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 und 3 kalenderhalbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 kalendervierteljährlich durchgeführt werden. Sollte der Beratungseinsatz der Pflegekasse nicht nachgewiesen werden, wird das Pflegegeld zu 50 Prozent gekürzt, bei einem weiteren Versäumnis wird die Pflegegeldzahlung komplett eingestellt.

Bildnachweis: Blogbild: © Ralf Kollmann - Fotolia | Beitragsbild: © vege - stock.adobe.com

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