Pflegegeld

Kombination Pflegegeld mit Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, erhalten von der Pflegekasse ein Pflegegeld. Mit diesem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seine Pflegepersonen für die ehrenamtliche Pflege finanziell zu honorieren. Ab dem Jahr 2017 beträgt das monatliche Pflegegeld im Pflegegrad 2 316,00 Euro, im Pflegegrad 3 545,00 Euro, im Pflegegrad 4 728,00 Euro und im Pflegegrad 5 901,00 Euro.

Zur Ergänzung der häuslichen Pflege bzw. wenn diese nicht mehr sichergestellt werden kann, können die Pflegebedürftigen die Leistungenen bei teilstationärer Pflege beanspruchen. Die teilstationäre Pflege wird entweder als Tagespflege oder als Nachtpflege durchgeführt. Bei der Tagespflege wird der Pflegebedürftige während des Tages in der Pflegeeinrichtung gepflegt und kann die Nacht in seinem häuslichen Umfeld verbringen. Bei der Nachtpflege wird der Pflegebedürftige während des Tages in seinem häuslichen Bereich gepflegt und befindet sich nachts in der teilstationären Pflegeeinrichtung. In der Praxis wird meist die teilstationäre Pflege als Tagespflege beansprucht.

Für die Tagepflege können die Pflegekassen ab dem Jahr 2017 im Pflegegrad 2 einen Leistungsbetrag von bis zu 689,00 Euro, im Pflegegrad 3 bis zu 1.298,00 Euro, im Pflegegrad 4 bis zu 1.612,00 Euro und im Pflegegrad 5 bis zu 1.995,00 Euro leisten.

Höhe des Pflegegeldes bei Kombination

In der Vergangenheit wurde die in Anspruch genommene teilstationäre Pflege zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall. Das heißt, dass den Pflegebedürftigen, die zusätzlich die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen, das volle Pflegegeld zusteht.

Die teilstationäre Pflege – Tagespflege oder Nachtpflege – wird im Regelfall neben dem Pflegegeld, der Pflegesachleistung oder der Kombinationsleistung (Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung) in Anspruch genommen. Es erfolgt keine gegenseitige Anrechnung der ambulanten Pflegeleistungen und der teilstationären Pflegeleistungen.

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