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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Pflegeversicherungsbeitrag

Ab 01. Juli 2008 gilt ein höherer Pflegeversicherungsbeitrag

Im Zusammenhang mit der Pflegereform (s. auch: Das bringt die Pflegereform) wird ab 01.07.2008 ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung gelten. Der Beitrag wird um insgesamt 0,25 Prozentpunkte angehoben.

Nach den Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde die Erhöhung des Beitragssatzes deshalb nötig, um die verbesserten Leistungen ab 01.07.2008 zu finanzieren. Darüber hinaus sollen die laufenden Ausgaben gedeckt werden. Die Bundesregierung verspricht sich von der Anhebung des Beitragssatzes Mehreinnahmen in der Größenordnung von ca. 1,3 Milliarden Euro.

Beitragssatz

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt ab dem 01. Juli 2008 1,95 Prozent (bisher 1,7 Prozent). Kinderlose Versicherte müssen weiterhin einen sogenannten Kinderlosen-Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent leisten, sodass sich ein Beitragssatz von 2,2 Prozent (bisher 1,95 Prozent) ergibt.

Belastung Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags gezahlt und werden daher mit 0,975 Prozent belastet.

Der Kinderlosen-Zuschlag muss jedoch vom Arbeitnehmer alleine getragen werden. Daher müssen kinderlose Versicherte neben den 0,975 Prozent noch weitere 0,25 Prozent aufbringen, so dass dann insgesamt vom Versicherten 1,225 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag aufgebracht werden müssen.

Belastung Rentner

Da Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitrag alleine aufbringen müssen und keinen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger mehr erhalten, wird die Beitragssatzerhöhung vor allem die Rentner treffen. Von der beschlossenen Rentenerhöhung zum 01.07.2008 um 1,1 Prozent sind damit schon wieder 0,25 Prozent „aufgebraucht“. Lesen Sie hierzu auch: Stärkerer Rentenanstieg 2008.

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