Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Familie

Beachten Sie die neue Rechtslage ab 01.07.2008:

Artikel: Kinderlosenzuschlag Pflegeversicherung, Stiefeltern und Adoptiveltern

Stiefeltern zahlen generell keinen Kinderlosen-Zuschlag zur Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2005 zahlen Kinderlose einen so genannten Kinderlosen-Zuschlag in Höhe von 0,25% zur Pflegeversicherung – s. auch Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Hintergrund

Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten beschlossen, die Elterneigenschaft bei Stiefkindern nur dann anzuerkennen, wenn die Begründung der Familienbande zu einem Zeitpunkt bewirkt wurde, an dem für das Kind eine Familienversicherung begründet werden könnte oder hätte begründet werden können.

Mit dieser Regelung wurde beabsichtigt, dass die Befreiung von der Zuschlagspflicht nicht mehr erfolgen kann, wenn erst durch eine Heirat im hohen Alter und der Hinzugewinnung von erwachsenen Stiefkindern eine Elterneigenschaft vorliegt.

Bundessozialgericht ist anderer Auffassung

Mit dem aktuellen Urteil vom 18.07.2007 (Az. B 12 P 4/06 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen nicht korrekt ist. Die gesetzlichen Vorschriften zielen ausschließlich auf die Eigenschaft als Stiefeltern ab. Wann die Stiefelterneigenschaft begründet wurde, ist irrelevant.

Klagefall

Geklagt hatte eine Versicherte, die den Kinderlosen-Zuschlag zahlen musste.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verneinte die Stiefelterneigenschaft mit der Begründung, dass die Stiefkinder zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits 38 und 40 Jahre alt gewesen sind. Aus diesem Grund sollte keine Stiefelterneigenschaft mehr vorliegt. Die Klägerin musste daher 0,25% mehr zur Pflegeversicherung entrichten.

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Pflegeversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Beratung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Fragen Sie den Spezialisten!

Bildnachweis: Blogbild: © Fotowerk - Fotolia | Beitragsbild: © JenkoAtaman - stock.adobe.com