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Erhöhung Beitragssatz Pflegeversicherung auf 2,35/2,6 Prozent

Zum 01.01.2015 wird der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung auf 2,35 Prozent bzw. auf 2,60 Prozent für Kinderlose angehoben. Damit entsteht ab Januar 2015 eine um 0,3 Prozentpunkte höhere Beitragslast für die Beitragszahler.

Erforderlich wird die Anhebung des Beitragssatzes, damit die Leistungsausweitungen im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes finanziert werden können. Durch die Beitragssatzanhebung fließen der Pflegeversicherung Mehreinnahmen in der Größenordnung von etwa 3,6 Milliarden Euro zu. Hiervon werden 2,4 Milliarden für die Leistungsverbesserungen bzw. Leistungsausweitungen verwendet. Die Differenz von etwa 1,2 Milliarden Euro wird dem neu geschaffenen Pflegevorsorgefonds zugespeist. Durch den Pflegevorsorgefonds sollen künftige Beitragssatzanpassungen in der Pflegeversicherung abgefedert werden, insbesondere wenn in den Jahren ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge das Pflegealter erreichen.

Beitragstragung bei Beschäftigten und Rentnern

Da die Beiträge bei Beschäftigten solidarisch von den Beschäftigten und deren Arbeitgebern getragen werden, entsteht durch die Beitragsanhebung ab 01.01.2015 eine zusätzliche Belastung von 1,175 Prozentpunkten (für Beschäftigte und Arbeitgeber). Ein evtl. zu zahlender Kinderlosenzuschlag, welcher 0,25 Prozentpunkte beträgt, ist generell von den Beschäftigten alleine zu tragen.

Rentner erhalten von der zuständigen Rentenkasse keinen Beitragszuschuss zu den Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Beiträge sind von den Rentnern vollständig alleine aufzubringen, weshalb die Beitragsanpassung ab Januar 2015 hier den Rentnern komplett weitergegeben wird und sich die Netto-Rente entsprechend verringert.

Weitere Beitragssatzsteigerung!

Insgesamt soll der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung aufgrund der Pflegestärkungsgesetze um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Bei Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, mit dem dann auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden soll, wird der Beitragssatz damit nochmals um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dies soll noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen.

Bildnachweis: ©Iris Muecke

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