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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Beitragszuschlag Pflegeversicherung | Kinderlosigkeit
Paragraph

Beitragszuschlag auch bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit

Dass der Beitragszuschlag zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte rechtmäßig ist, bestätigte am 27.02.2008 das Bundessozialgericht (Az. B 12 P 2/07 R).

Klagegegenstand

Geklagt hatte ein verheirateter Versicherter der Gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent verlangt wurde. Der  Versicherte hat zwar tatsächlich keine Kinder, doch dies nur deshalb, weil seine Ehefrau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann.

Der Versicherte hatte letztendlich eine Ungerechtigkeit darin gesehen, dass der Beitragszuschlag bei ihm auch dann verlangt wird, wenn er ...

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Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Berechnung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Stellungnahme vom 15.01.2008 bereits darauf ...

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Recht

Rentner müssen Pflegebeiträge weiterhin alleine bezahlen

Seit dem 01.04.2004 müssen die Rentner aus ihrer Rente den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung alleine tragen. Dass dies rechtens ist, hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 29.11.2006 (Az: B 12 RJ 2/05 R, B 12 RJ 4/05 R, B 12 R 5/06 R und B 12 R 8/06 R) bestätigt.

Hintergrund

Bis 31.03.2004 zahlten die Rentenversicherungsträger die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags. Rentenkassen und Rentner hatten sich bis ...

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Gesetz

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung

von pflegeversicherten Eltern gegenüber kinderlosen Versicherten durfte durch einen Beitragszuschlag für Kinderlose umgesetzt werden.

Zum 01.01.2005 führte der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag für Kinderlose in der Gesetzlichen Pflegeversicherung ein (s. auch Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung). Zu dem Ergebnis, dass der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung verfassungsgemäß ist, kam das Hessische ...

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Familie

Der Kinderlosenzuschlag in der Sozialen Pflegeversicherung

Ab dem 01.01.2005 zahlen Kinderlose einen erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag

Mit dem am 01.10.2004 beschlossenen Kinder-Berücksichtungsgesetz kommt die Bundesregierung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2001 nach, Eltern beim Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung besser zu stellen als kinderlose Mitglieder.

Ab dem 01.01.2005 werden die Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die kinderlos sind, mit ...

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