Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Verhinderungspflege ersetzt Pflegegeld

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) bzw. die Gesetzliche Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Dennoch steht dieser Sozialversicherungszweig tagtäglich im Fokus und gewinnt aufgrund der Alterspyramide fortwährend eine höhere Bedeutung.

Folgend sind die Beitrage zur Sozialen Pflegeversicherung, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht und in sonstige Themen, aufrufbar.


Ehrenamtliche Pflege

Verhinderungspflege an Stelle von Pflegegeld

Die Gesetzlichen Pflegekassen zahlen Pflegebedürftigen Pflegegeld, wenn diese sich die Pflege selbst organisieren – lesen Sie hierzu auch: Pflegegeld. Durch das Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seiner „ehrenamtlichen“ Pflegeperson eine finanzielle Anerkennung zu leisten. Doch auch für den Fall, dass die Pflegeperson einmal verhindert ist, gibt es eine passende Leistung – die Verhinderungspflege.

Sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege erfüllt sind, kann die Pflegekasse diese Leistung bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung stellen.

Weiterlesen: Verhinderungspflege ersetzt Pflegegeld

Poolen Pflegeleistungen

Pflegebedürftige können jetzt Pflegesachleistung auch bündeln

Die Reform der Pflegeversicherung bringt neben höheren Leistungsbeträgen für die Pflegebedürftigen auch eine echte Neuheit – nämlich das Poolen von Pflegeleistungsansprüchen.

Leben mehrere Pflegebedürftige in räumlicher Nähe oder haben gar eine feste Wohngemeinschaft (zum Beispiel eine Senioren-WG), können diese die Pflegesachleistung / häusliche Krankenpflege ...

Weiterlesen: Poolen von Leistungsansprüchen

Familie

Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag ab 01.07.2008 gesetzlich geregelt

Bisher gab es unterschiedliche rechtliche Auffassungen, ob Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entrichten müssen oder nicht.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren der Auffassung, dass Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag nur dann nicht zahlen müssen, wenn die ...

Weiterlesen: Kinderlosenzuschlag | Stiefeltern und Adoptiveltern

Paragraph

Beitragszuschlag auch bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit

Dass der Beitragszuschlag zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte rechtmäßig ist, bestätigte am 27.02.2008 das Bundessozialgericht (Az. B 12 P 2/07 R).

Klagegegenstand

Geklagt hatte ein verheirateter Versicherter der Gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent ...

Weiterlesen: Beitragszuschlag Pflegeversicherung | Kinderlosigkeit

Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Weiterlesen: Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.07.2008

Pflegezeit

Pflegezeit für Angehörige wird eingeführt

Im Jahr 1995 wurde die Gesetzliche Pflegeversicherung als fünfter Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem sind die Leistungen nahezu unverändert geblieben. So wurden die Leistungsbeträge weder an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, noch wurde den Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung getragen.

Mit der ersten Reform der Pflegeversicherung werden zum 01.07.2008 ...

Weiterlesen: Pflegezeit für Beschäftigte

Kontaktaufnahme für eine BeratungKontakt mit Rentenberatung aufnehmen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Anmeldung NewsletterAnmeldung Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zur Sozialversicherung erhalten? Dann melden Sie sich beim Newsletter von Rentenberatung-aktuell.de an.