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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Pflege-Ampel soll für Transparenz sorgen
Ampel

GKV-Spitzenverband setzt auf Pflege-Ampel

Mit einer Pressemitteilung vom 21.08.2008 gab der GKV-Spitzenverband bekannt, dass dieser eine Pflege-Ampel einführen möchte, um eine Transparenz unter den Pflegeeinrichtungen zu erreichen. Die Farben Grün, Gelb und Rot sind eindeutige Farben, um auf den ersten Blick die Qualität einer Pflegeeinrichtung zu erkennen und damit für Transparenz zu sorgen.

Transparenzkonzept

In Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenversicherung (MDS) und kassenartspezifischen Verbänden der Pflegekassen hat der GKV-Spitzenverband ein Transparenzkonzept entwickelt. Nach dem Konzept werden die Pflegeeinrichtungen in die drei Ampelfarben einsortiert, die letztendlich ...

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Ehrenamtliche Pflege

Verhinderungspflege an Stelle von Pflegegeld

Die Gesetzlichen Pflegekassen zahlen Pflegebedürftigen Pflegegeld, wenn diese sich die Pflege selbst organisieren – lesen Sie hierzu auch: Pflegegeld. Durch das Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seiner „ehrenamtlichen“ Pflegeperson eine finanzielle Anerkennung zu leisten. Doch auch für den Fall, dass die Pflegeperson einmal verhindert ist, gibt es eine passende Leistung – die Verhinderungspflege.

Sofern ...

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Poolen Pflegeleistungen

Pflegebedürftige können jetzt Pflegesachleistung auch bündeln

Die Reform der Pflegeversicherung bringt neben höheren Leistungsbeträgen für die Pflegebedürftigen auch eine echte Neuheit – nämlich das Poolen von Pflegeleistungsansprüchen.

Leben mehrere Pflegebedürftige in räumlicher Nähe oder haben gar eine feste Wohngemeinschaft (zum Beispiel eine Senioren-WG), können diese die Pflegesachleistung / häusliche Krankenpflege gemeinsam in Anspruch nehmen. Dadurch „poolen“ sie ...

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Familie

Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag ab 01.07.2008 gesetzlich geregelt

Bisher gab es unterschiedliche rechtliche Auffassungen, ob Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entrichten müssen oder nicht.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren der Auffassung, dass Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag nur dann nicht zahlen müssen, wenn die Familienbande begründet wurde, als noch für das Kind ein Anspruch ...

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Paragraph

Beitragszuschlag auch bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit

Dass der Beitragszuschlag zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte rechtmäßig ist, bestätigte am 27.02.2008 das Bundessozialgericht (Az. B 12 P 2/07 R).

Klagegegenstand

Geklagt hatte ein verheirateter Versicherter der Gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent verlangt wurde. Der  Versicherte hat zwar tatsächlich keine ...

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Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Berechnung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Stellungnahme vom 15.01.2008 bereits darauf ...

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