Beerdigung

Kostenübernahme für eine Beerdigung

An das Ende des eigenen Lebens oder auch an den Tod eines nahestehenden Verwandten denkt niemand gerne. Dennoch ist es wichtig, auch für die Zeit vorzusorgen, in der es heißt, Abschied zu nehmen. Insbesondere die Kosten für eine Beerdigung nämlich liegen oft auf einem deutlich höheren Niveau als angenommen. Gut hat es da, wer schon zu Lebzeiten dafür gesorgt hat, dass alle Verbindlichkeiten beglichen werden können und die Kostenübernahme für die Beerdigung geregelt sind.

GKV schon lange nicht mehr in der Pflicht

Noch vor einigen Jahren, genauer bis Ende 2003, zahlte die Gesetzliche Krankenversicherung nach dem Tod eines Versicherten sogenanntes Sterbegeld. Über die Jahre hinweg jedoch verringerte sich diese finanzielle Leistung deutlich, bis sie dann Anfang des Jahres 2004 vollkommen gestrichen wurde. Hinterbliebene können daher heute nicht mehr darauf hoffen, dass die GKV ihnen finanziell unter die Arme greift.

Beerdigung Kosten

Etwas Hilfe beim Bestreiten der Beerdigungskosten bietet hingegen die Gesetzliche Rentenversicherung. Im Rahmen des sogenannten Sterbevierteljahres erhalten Witwen oder Witwer für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen. Das kann für etwas Entlastung sorgen, reicht jedoch in manchen Fällen dennoch nicht aus. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass laut deutsche-rentenversicherung.de ausschließlich die Ehepartner der verstorbenen Person das Sterbevierteljahr in Anspruch nehmen können. Für Kinder oder andere Verwandte ist diese Leistung folglich nicht vorgesehen. War der oder die Verstorbene während seiner Berufszeit verbeamtet, wird ein Sterbegeld gezahlt, dessen Höhe das Beamtenversorgungsgesetz festlegt.

Ein besonderer Fall kann eintreten, wenn der Tod das Resultat einer Berufskrankheit oder eines Berufsunfalles war. Dann nämlich kann es sein, dass die Gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld zahlt. Da auch psychische Erkrankungen unter Umständen als Berufskrankheit gelten, sollte diese Option daher geprüft werden. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Sterbegeldes ist die jährlich festgelegte Bezugsgröße. 2017 belief sie sich auf 35.700 Euro in West- und 31.920 Euro in Ostdeutschland. Von dieser Bezugsgröße erhalten Hinterbliebene drei Siebtel.

Die genannten Optionen klingen im ersten Moment sinnvoll und hilfreich. In der Realität aber bringt der Tod eines Verwandten sehr viel höhere Kosten mit sich, die sich weder mit Sterbegeld noch mit den Zahlungen aus dem Sterbevierteljahr decken lassen. Eine umfangreiche Aufschlüsselung von Beerdigungskosten stellt seguralife.de zur Verfügung.

Unterschiedliche Pflichten bei Durchführung und Bezahlung

Eine wichtige Information für Hinterbliebene: Wer die Beerdigung laut Gesetz in die Wege leiten muss, ist nicht in allen Fällen auch zur Bezahlung der Kosten verpflichtet. So gibt es in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht und die Kostentragungspflicht. Beide unterscheiden sich deutlich voneinander, weswegen Hinterbliebene hier genau nachhaken sollten.

beerdigung kosten witwer

So gilt die Bestattungspflicht für Hinterbliebene, die dem Verstorbenen in verwandtschaftlicher Sicht nahe standen. Hier gibt es eine Hierarchie, die Schritt für Schritt abgearbeitet wird, bis sich eine Person findet, die in die Pflicht genommen werden kann. An erster Stelle steht der Ehe- oder auch eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Gibt es keinen solchen, sind erst die Kinder, dann die Eltern und im Anschluss die Geschwister des Verstorbenen bestattungspflichtig. Im weiteren Verlauf können auch

  • Vormünder,
  • Großeltern,
  • Enkel
  • oder Verwandte bis zum dritten Grad

in die Pflicht genommen werden.

Wer bestattungspflichtig ist, muss jedoch nicht zeitgleich auch dazu verpflichtet sein, die Beerdigungskosten zu tragen. Hier nämlich sieht Paragraph 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass Erben die Kosten übernehmen müssen. Zunächst zieht der Erbe den Nachlass für die Kosten heran. Reicht dieser nicht aus, zahlen die Unterhaltspflichtigen wie Ehepartner, Kinder oder Eltern die Beerdigung. Es ist also bei fehlendem oder sehr geringem Nachlass durchaus möglich, dass nicht nur der Kostenpflichtige in die Pflicht genommen wird. Auch hieran wird deutlich: Vor dem Tod vorzusorgen, schützt auch die Verwandten vor finanzieller Not.

Schon rechtzeitig klären, was nach dem Tod passiert

Was also tun, um ungeklärte Fragen nach dem Tod zu vermeiden? Das Testament als mögliche Option ist nicht immer sinnvoll, denn in vielen Fällen wird es erst nach der Bestattung eröffnet. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte Bestattungsverfügung zu verfassen, in der alle Wünsche und Eventualitäten rund um die eigene Beerdigung geklärt werden.

Beerdigung VerfügungIn dieser Bestattungsverfügung kann der Betroffene angeben, welchen Rahmen er sich für seine Beerdigung wünscht, welche Musik laufen soll und welches Geld für die Begleichung der Kosten zur Verfügung steht. In finanzieller Sicht gibt es hier verschiedene Möglichkeiten. So kann in der Verfügung ein Sparbuch genannt werden, auf dem die notwendigen Geldmittel liegen. Wer jedoch kein Geld sparen konnte, behilft sich am besten mit einer Sterbeversicherung, die dann im Todesfall für die Beerdigungskosten aufkommt. Alle Daten rund um diese Versicherung müssen selbstverständlich ebenfalls in der Bestattungsverfügung genannt werden. Ein Muster für eine solche Verfügung bietet aeternitas.de.

Das Verfassen einer Bestattungsverfügung kann für Hinterbliebene große Entlastung bedeuten. Oft nämlich herrscht nach dem Tod eines Verwandten großes Durcheinander und niemand weiß so recht, welche Schritte und Maßnahmen dem letzten Willen entsprechen. Um für weitere Klarheit zu sorgen, sollten wichtige Unterlagen wie Versicherungspolicen in einem Ordner gesammelt und an einem in der Verfügung kommunizierten Ort aufbewahrt werden.

Letztlich also mag es sich zunächst unangenehm anfühlen, für den eigenen Tod vorzusorgen. In jedem Fall aber erspart dieser Schritt Hinterbliebenen unter Umständen viele Schwierigkeiten und kann auch in finanzieller Sicht für Entlastung sorgen. Gemeinsam mit der Familie über den eigenen Vorsorge-Plan zu sprechen, ist daher nur empfehlenswert.

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