Krebsregister

Datenerfassung zur Lebensrettung

Aktuell wird die Erfassung von Daten aus Datenschutzgründen kritisch beobachtet. Doch mit einer speziellen Datenerfassung soll nun Leben gerettet werden – mit der Datenerfassung im Krebsregister. Hierzu hat Mitte Juli 2013 Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in Regensburg den Startschuss gegeben. Der Startschuss für das Krebsregister gab neben dem Bundesgesundheitsminister auch die Deutsche Krebshilfe und weitere Fachverbände.

Mit dem Krebsregister, das gestartet ist, und den hierin erfassten Daten soll es künftig zu einer verbesserten Versorgung von Krebspatienten kommen, indem die Datenerfassung einheitlich umgesetzt wird.

Direkt nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist der Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Insgesamt sterben in der Bundesrepublik am Krebs jährlich 218.000 Menschen. Der Krebs tritt in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen auf. So unterscheiden sich nicht nur die Verläufe und die Lokalisationen der Erkrankungen sind vielschichtig. Auch das Alter der Patienten, deren Geschlecht und die Begleiterkrankungen sind nur einige weinige Faktoren, welche über den Ausgang der Krebsbehandlungen entscheiden.

Damit künftig eine valide Datenbasis vorliegt, werden die Krebsdiagnosen bis hin zu den Behandlungen und den Rückfällen im Krebsregister bundesweit nach einheitlichen Kriterien erhoben.

Unterschiedliche Therapieausgänge

Jede Therapie hat ihre Besonderheit. So kann beispielsweise dieselbe Chemotherapie bei zwei Patienten unterschiedlich anschlagen. Damit gelten Krebserkrankungen bei den Ärzten als äußerst unberechenbar und vielschichtig. Daher benötigen die Ärzte für die Behandlung der Patienten Leitlinien. Die Leitlinien entstehen wiederum aus der Auswertung von Daten. Je umfangreicher das Datenmaterial ist, desto wahrscheinlicher ist es, eine optimale Behandlung zu erreichen. Dabei soll das Krebsregister helfen, welches eine Vielzahl von Erkenntnissen über die Krebserkrankungen bündelt. Die Ergebnisse der Auswertungen können von den Ärzten zur Entwicklung von Behandlungsstrategien herangezogen werden.

Einen weiteren Nutzen bietet das Krebsregister, indem die Qualität der Behandlungen von Krebs in den zahlreichen deutschen ärztlichen Einrichtungen verglichen werden kann. So wird es künftig auffallen, wenn in einem Krankenhaus beispielsweise viele schlechte Krankheitsverläufe vorhanden sind.

Krebsfrüherkennungs- und registergesetz (KFRG)

Das Krebsregister hat seine rechtliche Grundlage im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, kurz KFRG. Das Gesetz trat im April 2013 in Kraft und ebnet den Weg für eine bessere onkologische Versorgung in Deutschland, wie Daniel Bahr im Rahmen der Auftaktveranstaltung feststellte.

Die Kosten für das Krebsregister werden sich auf acht Millionen Euro belaufen. Den größten Teil der Kosten bringt die Deutsche Krebshilfe auf; die Länder tragen den Rest.

Die Ergebnisse, welche aus dem Krebsregister gewonnen werden können, sind dann optimal, wenn mindestens 90 Prozent der Daten in das Register einfließen und ausgewertet werden können. Die Patienten können allerdings der Weitergabe ihrer Daten an das Krebsregister widersprechen. Allerdings sollten die Betroffenen dabei beachten, dass von den Erkenntnissen alle krebskranke Menschen profitieren.

Autor: Daniela Plankl

Bildnachweis: © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com