Bundestag beschließt Reform der Organspende
Der Gesetzgeber möchte, dass sich die Bürger mit dem Thema „Organspende“ auseinandersetzen und für sich selbst eine Entscheidung treffen, ob für sie eine Organspende in Frage kommt oder nicht. Hierzu hat der Bundestag mit dem „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“, welches bereits zum 01.08.2012 in Kraft getreten ist, eine umfangreiche Reform der Organspende auf den Weg gebracht.
Die neuen gesetzlichen Vorschriften sehen unter anderem vor, dass alle Krankenversicherten ab einem Alter von 16 Jahren befragt werden, ob sie als Organspender bereit sind. Hierzu erhalten die Versicherten bis spätestens Oktober 2013 ein Schreiben und einen Organspendeausweis zugesandt. Zudem ...