Soziotherapie

Soziotherapie

Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, haben gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf die Leistung „Soziotherapie“. Voraussetzung hierfür ist zusätzlich, dass eine Krankenhausbehandlung durch die Leistung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.

Inhalt der Soziotherapie

Dem Patienten soll durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen geholfen werden, psychosoziale Defizite abzubauen, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbstständig in Anspruch zu nehmen.

Die Soziotherapie umfasst die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistung sowie die Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der maximale Anspruch beträgt 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall.

Überwiegend findet die Soziotherapie im sozialen Umfeld des Patienten statt und umfasst die Koordination der im Rahmen des ärztlichen Behandlungsplans festgelegten Maßnahmen.

Soziotherapeutischer Behandlungsplan

Die Durchführung der Soziotherapie setzt einen mit dem verordnenden Arzt und dem Patienten abgestimmten und vom soziotherapeutischen Leistungserbringer zu erstellenden soziotherapeutischen Betreuungsplan voraus, mit dessen Hilfe die verschiedenen Elemente und Ziele des ärztlichen Behandlungsplans erreicht werden sollen.

Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung hilft Ihnen Helmut Göpfert, Krankenkassenbetriebswirt und nach dem RDG registrierte Rentenberater gerne weiter. Fragen Sie den Spezialisten, der Sie auch in Widerspruchs- und Klageverfahren kompetent vertritt.

Bildnachweis: © Erwin Wodicka