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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Impfung

Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen im Alter von 12 bis 17 wird nun endgültig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.06.2007 die Aufnahme dieser Impfung in eine neue Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen.

Neue Schutzimpfungs-Richtlinie

Mit der neuen Schutzimpfungs-Richtlinie wurde der Auftrag des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (s. auch Impfungen sind Pflichtleistungen) umgesetzt. Der Beschluss muss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt werden und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bei der Gebärmutterhalskrebsimpfung handelt es sich um eine in Deutschland relativ neue Impfung, deren Kosten von rund 600 € von einigen Krankenkassen bereits übernommen wurden.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen Helmut Göpfert, Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

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