Akupunktur

Akupunktur wird ab 2007 über Krankenversichertenkarte abgerechnet

In den vergangenen Jahren haben die Krankenkassen die Kosten für Akupunktur bei bestimmten Indikationen im Rahmen von Modellvorhaben übernommen. Hier wurden die Kosten bis zu einer gewissen Anzahl an Sitzungen von den Kassen getragen. Die Abrechnung erfolgte jedoch nicht über die Krankenversichertenkarte (KV-Karte), da bisher unklar war, ob die Akupunktur als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden kann.

Ab 2007 Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.04.2006 beschlossen, Akupunktur als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, jedoch nur für die Indikationen:

  • Knieschmerzen und
  • Rückenschmerzen.

Bei allen anderen Indikationen (z. B. chronische Kopfschmerzen) kann Akupunktur nicht zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden.

Genaue Definition

Knieschmerzen

Die Indikation „Knieschmerzen“ ist dann gegeben, wenn chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, vorliegen.

Rückenschmerzen

Die Indikation „Rückenschmerzen“ ist dann gegeben, wenn chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen, vorliegen.

Anzahl der Sitzungen

Die Akupunkturleistungen sind je dokumentierter Indikation bis zu 10 mal, mit besonderer Begründung bis zu 15 mal im Jahr berechnungsfähig. Die erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

10 Sitzungen müssen innerhalb von maximal 6 Wochen, 15 Sitzungen (die in begründeten Ausnahmefällen möglich sind) innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein. Eine Sitzung dauert mindestens 30 Minuten.

Nicht jeder Arzt kann Akupunktur abrechnen

Nicht jeder Kassenarzt kann die Akupunktur abrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass bestimmte fachliche, räumliche und apparative Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Qualifikationsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Zusatz-Weiterbildung. Hier empfiehlt es sich beim behandelnden Arzt nachzufragen, ob die Voraussetzungen für die Abrechnung der Akupunktur gegeben sind.

Beratung und Hilfe

Zu allen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen Helmut Göpfert, Krankenkassenbetriebswirt und Rentenberater gerne zur Verfügung. Fragen Sie den Spezialisten!

Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Bildnachweis: Blogbild:Pat Olosn, Trish23 - Fotolia  / Beitragbild: Andrey Popov

Lesen Sie auch: