Krebsvorsorge

Steigerung der Inanspruchnahme um fast 17 Prozent

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, dass Frauen mit Beginn des 20. Lebensjahres und Männer mit Beginn des 45. Lebensjahres eine Krebs-Früherkennungsuntersuchung durchführen lassen können. Die Kosten hierfür werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen und über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

Bisher galten Männer im Vergleich zu Frauen eher als Vorsorgemuffel. Doch eine Pressemittelung, welche der GKV-Spitzenverband am 23.12.2009 veröffentlichte, weist auf ein Umdenken, welches bei Männern stattgefunden hat, hin. Während im Jahr 2006 etwa drei Millionen Männer vom Angebot der Krebsvorsorge Gebrauch machten, nahmen im Jahr 2008 schon 3,5 Millionen Männer die Leistung in Anspruch und nutzten verstärkt dieses besondere Angebot. Dies entspricht einer Steigerungsrate von annähernd 17 Prozent.

Frauen weiterhin Spitzenreiter

Obwohl sich die Zahl der Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennungsmaßnahmen bei Männern deutlich erhöht hat, liegen die Frauen weiterhin deutlich vorne. Im Jahr 2008 nahmen 15 Millionen Frauen die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Die zwei Zahlen sind allerdings nicht eins zu eins miteinander zu vergleichen, da Frauen deutlich früher einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Die Intention des Gesetzgebers, die dieser mit den Früherkennungsuntersuchungen verfolgt, scheint ihr Ziel zu erreichen. Denn durch die Aufnahme der Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen soll erreichet werden, dass eine Krankheit rechtzeitig erkannt und behandelt werden kann – nach dem Grundsatz „Vorsorge ist besser als Heilung“. Auch bei den Krebserkrankungen gilt, dass sehr gute Heilungschancen bestehen, wenn der Krebs rechtzeitig diagnostiziert wird.

Die Krankenkassen übernehmen seit dem Jahr 2008 auch die Kosten für ein Hautkrebs-Screening – s. Hautkrebsvorsorge wird Pflichtleistung der GKV.

Check-up

Neben den Krebsvorsorgeuntersuchungen übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen, welche auch unter dem Namen „Check-up“ bekannt sind. Auf diese Untersuchung haben alle Versicherten – Männer und Frauen – ab 35 Jahren Anspruch. Inhalt dieser Check-up-Untersuchungen ist die Früherkennung von Risikofaktoren und Frühsymptomen, die eine Nieren-, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankung mit sich bringt.

Auch für die Kinder wird hinsichtlich der Vorsorge etwas getan. Durch die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis J1) sollen Entwicklungsstörungen und Gesundheitsstörungen bei der körperlichen oder geistigen Entwicklung rechtzeitig erkannt werden - Kinderuntersuchung.

Bildnachweis: © DOC RABE Media - Fotolia