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Helmut Göpfert

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Impfung

Je Impfung gegen die Schweinegrippe entstehen Kosten in Höhe von 28 Euro

Am 19.08.2009 hat das Bundeskabinett die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Impfung gegen die Schweinegrippe beschlossen. Der Beschluss wurde in einer Verordnung geregelt, die bestimmt, dass die Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1) – so die offizielle Bezeichnung der Schweinegrippe bzw. Neue Grippe – von den Krankenkassen finanziert werden muss.

Die Privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Kosten der Schweinegrippeimpfung.

Der Impfschutz gegen das Schweinegrippevirus wird durch zwei Impfungen erreicht. Für diese zwei Impfungen wurde in der beschlossenen Verordnung ein Orientierungswert von 28,00 Euro festgelegt. Dieser Betrag, den die Schweinegrippeimpfung den Krankenkassen kostet, ist für die zweimalige Impfung ausreichend und wirtschaftlich und beinhaltet sowohl den Impfstoff als auch die mit der Impfung verbundenen Dienstleistungen.

Kostenbegrenzung bei Krankenkassen

Im Vorfeld hatte es unterschiedliche Auffassungen zwischen Bundesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen über die Kostentragung gegeben. Während die Kassen die Bundesregierung in der Pflicht sahen, die Impfkosten für die Massenimpfung zu übernehmen, sah die Bundesregierung die Kassen als Kostenträger an. Die Krankenkassen selbst rechneten vor, dass im Falle einer vollständigen Übernahme der Impfkosten die Beiträge nicht mehr ausreichen und eine Beitragssatzerhöhung erfolgen muss (s. auch Schweinegrippe, Streit um Kostenübernahme).

Aufgrund der bevorstehenden Impfaktion kommen auf die gesetzlichen Krankenkassen Mehrkosten im Umfang von 0,6 Milliarden Euro zu. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Kostenbegrenzung mit den Kassen vereinbart. Sollten sich mehr als 50 Prozent der Versicherten gegen die Schweinegrippe impfen lassen, wird die Leistungspflicht des Staates gegeben sein. Mit dieser Vereinbarung erklärten sich die Krankenkassen einverstanden und sehen in diesem Fall keine Notwendigkeit, den allgemeinen Beitragssatz zu erhöhen bzw. Zusatzbeiträge zu erheben.

Aufgabe der Länder

Wie in den einzelnen Bundesländern die Impfaktion durchgeführt wird, ist nun Aufgabe der einzelnen Länder. In einer Impfvereinbarung müssen nun die Krankenkassen mit den Ländern die weiteren Details regeln.

Der Impfstoff wird voraussichtlich ab Ende September bzw. Anfang Oktober 2009 zur Verfügung stehen. Zunächst sollen dann die Bevölkerungsgruppen in den Genuss der Impfung kommen, die besonders gefährdet sind. Zu den besonders gefährdeten Personenkreisen zählen Schwangere, chronisch Kranke, Beschäftigte bei der Polizei, im Gesundheitswesen und bei der Feuerwehr.

Wie das Robert-Koch-Institut mitteilt, wurden inzwischen 12.000 Fälle der Schweinegrippe/Neuen Grippe registriert. Täglich kommen etwa 500 Fälle dazu. Bisher verlaufen die Erkrankungen in den meisten Fällen relativ einfach. Die Experten rechnen allerdings für den Herbst mit schwereren Verläufen.

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