Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Arzt

Neue Informationen zur Diagnostik und Behandlung der Schweinegrippe

Bisher wurden zur Erkennung der Schweinegrippe – also zur Erkennung einer Infizierung mit dem Virus A/H1N1 – so genannte Schnelltests empfohlen. Die Kosten hierfür wurden von den Krankenkassen übernommen, wenn der Arzt den Schnelltest für erforderlich gehalten hatte (s. auch Schweinegrippe, Kostenübernahme Schnelltests).

Wie nun der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in einer Pressemitteilung vom 07.08.2009 mitteilt, sollen die Schnelltests nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Ausnahmefälle sind hier Risikofälle, die vom Robert-Koch-Institut definiert sind. Hierunter fallen beispielsweise Patienten mit einem schwachen Immunsystem (z. B. HIV-Patienten), Säuglinge bis zum Alter von bis zu sechs Monaten oder Patienten, die eine besonders schwere Symptomatik der Schweinegrippe vorweisen.

PCR-Tests bei Risikogruppen

Die Ärzte behandeln künftig Patienten mit Grippesyndromen ohne die Durchführung von labormedizinischen Untersuchungen. Eine Ausnahme stellen nur noch die definierten Risikogruppen dar. In diesen Fällen erfolgt die labormedizinische Sicherung einer Infektion mit dem Schweinegrippevirus über einen PCR-Test. Der PCR-Test ist allerdings nur dann sinnvoll und zielführend, wenn sichergestellt ist, dass innerhalb von einem Tag (24 Stunden) das Ergebnis des Tests vorliegt und mit einer Medikamententherapie rechtzeitig begonnen werden kann.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die PCR-Tests. Die Kosten belaufen sich einschließlich der Transportkosten auf 23,10 Euro. Damit die Kosten über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können, vereinbaren Anfang der Kalenderwoche 33/2009 (ab 10. August 2009) die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband eine Abrechnungsziffer.

Im Rahmen des PCR-Tests erfolgt die Subtypisierung des Influenzavirus zu epidemiologischen Zwecken. Sollte die Subtypisierung erforderlich sein, müssen diese durch die Gesundheitsämter veranlasst und finanziert werden.

Hotline des Bundesgesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium für Gesundheit hat für die Bürger eine kostenlose Hotline eingerichtet. Von montags bis freitags können sich die Bürger jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos unter der Telefonnummer: 0800.44 00 55 0 über die Schweinegrippe informieren.

Bildnachweis: © Erwin Wodicka

Lesen Sie auch: