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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Patientenquittung

Patientenquittung

In der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten alle Versicherten die Leistungen nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass alle Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden und nicht erst durch die Versicherten verauslagt werden müssen. Als Nachweis, dass eine Versicherung bei einer Krankenkasse besteht, dient die Krankenversichertenkarte.

Hintergründe

Nachdem die Patientinnen und Patienten hier nicht ersehen können, welche Kosten für welche erbrachten Leistungen der Arzt mit der Krankenkasse abrechnet, wurde hier oft die mangelnde Transparenz moniert.

Inhalt der Patientenquittung

Bereits seit 2004 können gesetzlich Krankenversicherte von ihrem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine sogenannte Patientenquittung anfordern. In dieser Patientenquittung sind alle durchgeführten Behandlungen und Maßnahmen in verständlicher Form aufgeführt und den jeweiligen Kosten zugeordnet. Diese ist dann auch für einen Nicht-Mediziner in verständlicher Form aufbereitet.

Zielsetzung

Durch die Patientenquittung sollen Versicherte die Möglichkeit haben, den Wert der erbrachten Leistungen zu erfahren. Hierdurch wird der Dialog und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient gestärkt. Ebenfalls wird das kostenbewusste Verhalten der Versicherten – da auch der Wert der Behandlung in einem Eurobetrag ersichtlich ist – gefördert.

Wann die Patientenquittung ausgestellt wird

Wann die Patientenquittung ausgestellt werden soll, kann der Versicherte entscheiden. Entweder kann diese direkt nach der Behandlung oder in Form einer Quartalsquittung, in der dann alle im jeweiligen Quartal angefallenen Leistungen und Kosten aufgelistet sind, ausgestellt werden. Für die Quartalsquittung entstehen dem Patienten jedoch Unkosten in Höhe von 1,00 € (zzgl. evtl. Versandkosten).

Hilfe und Beratung

Bei allen Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

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