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Schweinegrippe - Kassen zahlen per Kostenerstattung Schnelltests

Die Schweinepest, die aus Mexiko kommt, ist derzeit in aller Munde und setzt die Menschen weltweit in Sorge. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Alarmstufe 5 (von insgesamt sechs Alarmstufen) ausgerufen. Die Stufe 5 bedeutet, dass das Virus sich in einer größeren Zahl – auch außerhalb des Ursprungslandes bzw. Ursprungskontinents) von Mensch zu Mensch überträgt. Das Virus ist in dieser Situation besser an den Menschen angepasst.

Spitzenverband der Krankenkassen empfiehlt Kostenübernahme

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, Schnelltests zu bezahlen, die zur Erkennung der Schweinegrippe durchgeführt werden. Allerdings muss dafür ein konkreter Verdachtsfall vorliegen und vom behandelnden Arzt auch entsprechend bestätigt werden.

Eine Abrechnung über die Krankenversichertenkarte ist nicht möglich. Daher müssten die Kosten für den Schnelltest über die Kostenerstattung bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Das bedeutet, der Patient muss die Kosten beim Arzt bezahlen und die Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen.

Die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes kommunizierte dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Herr Johann-Magnus von Stackelberg. Die Empfehlung stieß sofort auf positive Resonanz. So hatte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB), die Entscheidung bzw. Empfehlung des Spitzenverbandes begrüßt.

Gleichzeitig rief er die niedergelassenen Ärzte auf, einen Schnelltest bei einem konkreten Krankheitsverdacht anzuwenden. Auch sollen die Ärzte ihre Patienten umfassend informieren.

Bildnachweis: © Iris Muecke

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