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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Mutter-Kind-Kuren

Steigende Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Kuren im Jahr 2008

Nach einer aktuellen Mitteilung des Müttergenesungswerks vom 02.04.2009 wurde im Jahr 2008 eine steigende Anzahl bei den Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren verbucht. Deutlich ist die Anzahl der von den Krankenkassen abgelehnten Kuren ausgefallen, die im Vergleich zum Jahr 2007 zurückgegangen ist.

7.000 Mütter und 68.000 Kinder wurden im Jahr 2008 vom Müttergenesungswerk im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur behandelt. Mit diesen Zahlen wurden im Vergleich zum Vorjahr annähernd zehn Prozent mehr Mütter und Kinder aufgenommen, womit die Mutter-Kind-Kuren stärker beansprucht wurden.

Gesundheitsreform zeigt Wirkung

Die steigenden Belegungszahlen sind auf die Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) zurückzuführen. Die gesetzlichen Neuregelungen sind zum 01.04.2007 in Kraft getreten und verpflichten die gesetzlichen Krankenkassen, die Mutter-/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung zu erbringen. Bis zum 31.03.2007 stand es noch im Ermessen jeder einzelnen Krankenkasse, ob diese Kuren übernommen werden. Sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme vorliegen, muss jede Krankenkasse die Kosten für die Kurmaßnahme übernehmen.

Ablehnung der Anträge in Bundesländern unterschiedlich

Wie das Müttergenesungswerk mitteilt, sind die Ablehnungsquoten der Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuranträge in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch und weisen gravierende Unterschiede auf. Mit einer Ablehnungsquote von 16 Prozent werden in Berlin die wenigsten Anträge abgelehnt bzw. die meisten Anträge bewilligt. Eine hohe Ablehnungsquote ist vor allem in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen und Hamburg zu verzeichnen. Hier liegt die Quote bei 35 Prozent und damit fast doppelt so hoch wie in Berlin.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind speziell auf die Belange von Müttern und Vätern ausgelegt, um deren besonderen Situation gerecht zu werden. Sofern erst eine Schwächung des Gesundheitszustandes vorliegt, wird die Kurmaßnahme als Vorsorgekur zur Verfügung gestellt. Damit soll ein evtl. Eintreten einer Krankheit verhindert werden. Ist eine Krankheit bereits eingetreten, wird die Kurmaßnahme als Rehabilitationskur (Genesungskur) bewilligt. Damit soll die Verschlimmerung der Krankheit verhindert bzw. die Beschwerden gelindert werden.

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