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Rentenberater
Helmut Göpfert

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EHIC

EU-Krankenversichertenkarte ab 2009 auch in Mazedonien

Eine gute Nachricht gibt es für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nach Mazedonien reisen. Wer seinen Urlaub dort verbringt, kann ab dem 01.01.2009 zur Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen die European Health Insurance Card (kurz: EHIC), also die europäische Krankenversichertenkarte verwenden.

Mit der EHIC wird der Anspruch auf die Sachleistungen, die sofort notwendig werden und in Anspruch genommen werden, nachgewiesen.

Die EHIC ist teilweise auf der Rückseite der „normalen“ deutschen Krankenversichertenkarte enthalten. Ist dies nicht der Fall, stellt die zuständige Krankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung aus.

Vorsicht!

Mazedonien-Urlauber erhalten die Leistungen nach dem dortigen Krankenversicherungsrecht. Insbesondere bei den Zuzahlungen können sich – im Vergleich zu Deutschland – gravierende Unterschiede ergeben. Die gesetzliche Zuzahlung in Mazedonien beträgt bis zu 20 Prozent der entstehenden Kosten und wird von der deutschen Krankenversicherung nicht erstattet.

Generell ausgeschlossen ist ein evtl. notwendiger Rücktransport nach Deutschland.

Sollte die EHIC im Ausland nicht angenommen werden und müssen die Kosten direkt beim Leistungserbringer beglichen werden, sollte man sich hierüber eine Rechnung geben lassen. Die deutsche Krankenversicherung prüft in diesen Fällen einen möglichen Erstattungsanspruch.

Private Krankenversicherung

Ratsam ist auf jeden Fall, im Falle eines Auslandsaufenthaltes eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Damit können die Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, abgesichert werden – z. B. ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland.

Bildnachweis: © by-studio busse - Fotolia/yankushev

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