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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Krankenkasse

Neue Leistungen der Krankenkassen ab 01. Juli 2008

Die gesetzliche Krankenversicherung erweitert zum 01. Juli 2008 ihren Leistungskatalog um die zusätzliche Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a, die Balneophototherapie und das Hautkrebsscreening. Damit profitieren die Versicherten ab Mitte 2008 von neuen Kassenleistungen.

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a

Die zum 1. Juli 2008 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommene neue Kindervorsorgeuntersuchung U7a wird zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat des Kindes durchgeführt. Diese freiwillige Untersuchung sorgt für eine regelmäßig jährliche Vorstellung des Kindes bei dem Kinderarzt. Bisher wurde zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr des Kindes keine Vorsorgeuntersuchung angeboten.
Diese Untersuchung dient insbesondere der frühzeitigen Entdeckung von Sehstörungen sowie Entwicklungsauffälligkeiten. Dadurch ist eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet.

Die Ausgestaltung dieser neu geplanten Vorsorgeuntersuchung wird allerdings durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands als unzureichend und das gesamte Vorsorgekonzept als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Vielmehr wird eine Umstellung des bisherigen Früherkennungssystems zu einem Präventionssystem gefordert, das zur Verhinderung der Entstehung bestimmter Krankheiten beitragen soll.

Balneophototherapie

Zur Behandlung von Patienten mit ausgeprägter Schuppenflechte wird die Balneophototherapie von den Krankenkassen ab dem 1. Juli 2008 übernommen. Bei dieser Form der Therapie handelt es sich um Wannenbäder mit verschiedenen mineralischen als auch pflanzlichen Zusätze wie Kohlensäure, Schwefel oder Sole. Diese Wannenbäder werden mit einer UV-Lichttherapie kombiniert, die entweder gleichzeitig oder an das Bad anschließend angewendet wird. Auf Grund der nachgewiesenen Wirksamkeit dieser Therapie kann zukünftig der Arzt eine solche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verschreiben.

Hautkrebsscreening

Eine weitere Änderung zum 1. Juli 2008 ist das Hautkrebsscreening. Auf diese Untersuchung haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr einen Anspruch. Die Krankenkasse übernimmt alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening, das eine frühzeitige Erkennung bösartiger Hautveränderungen aufzeigen und damit eine rechtzeitige Behandlung gewährleisten soll.

Auf Grund der zunehmenden Hautkrebserkrankungen wurde diese Untersuchung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Jedoch wird das Mindestlebensalter kritisiert, da 20 Prozent der Krebsfälle bei unter 35-jährigen auftritt. Zudem herrscht überwiegend die Meinung, dass eine jährliche Vorsorgeuntersuchung zu empfehlen sei, da auf Grund des langen Zeitraums (zwei Jahre) eine eventuelle Metastasenbildung nicht frühzeitig erkannt wird und dies zu einer schlechteren Diagnose führen kann.

Fragen zur Krankenversicherung

Haben Sie Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung? Dann fragen Sie die gerichtlich zugelassenen Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein, die Sie unabhängig von den Versicherungsträgern beraten.

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