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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Ultraschall

G-BA erweitert Ultraschallvorsorge

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen soll nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 13.03.2008 erweitert werden. So soll bei Mehrlingsschwangerschaften bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel – dem ersten Trimenon – per Ultraschalluntersuchung abgeklärt werden, ob die Versorgung der Feten über eine oder mehrere Plazentaanlagen (Chorionizität) erfolgt.

Durch die umfangreichere Ultraschalluntersuchung soll erreicht werden, die Anzahl der Plazentaanlagen bei Mehrlingen sicher zu bestimmen. Sollte die Versorgung der Mehrlinge nur über eine Plazentaanlage erfolgen, wird die Versorgung der Feten als riskant eingestuft. Durch die verbesserte Untersuchung, die von den Krankenkassen übernommen werden soll, können die Ärzte dann rechtzeitig auf die riskante Versorgung der Mehrlinge reagieren.

Da bei monochorialen Feten die Gefahr besteht, dass ein Zwilling überversorgt, der andere Zwilling hingegen unterversorgt wird, können bei den ungeborenen Kindern schwere Krankheiten entstehen. Auch der Tod der noch ungeborenen Kinder kann nicht ausgeschlossen werden. Ein Verlaufsmanagement soll nun vorbeugen, das Risiko der Mehrlingsschwangerschaft zu minimieren. Dies ist durch die Erkennung der Chorionizität mittels der erweiterten Ultraschallvorsorge möglich.

Steigende Anzahl Mehrlingsschwangerschaften

Die prozentuale Anteil der Mehrlingsschwangerschaften ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden feststellte, betrug der Anteil der Mehrlingsschwangerschaften in Deutschland im Jahr 1991 2,5 Prozent. Im Jahr 2004 betrug der Anteil bereits über 3,5 Prozent. Dass die Anzahl der Mehrlingsschwangerschaften in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, wird damit begründet, dass vermehrt Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden.

Beschluss wird Bundesgesundheitsministerium vorgelegt

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 13.03.2008 wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Wird der Beschluss nicht beanstandet, wird die erweiterte Ultraschalluntersuchung bei Mehrlingsschwangerschaften nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Fragen zur Krankenversicherung

Ihre Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung – vom Leistungs- bis hin zum Beitrags- und Versicherungsrecht – beantworten registrierte Rentenberater.

Die Rentenberater und Prozessagenten übernehmen auch die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte), um die Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen.

Fragen Sie die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein.

Bildnachweis: © Stefan Merkle - Fotolia

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