Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse
Grundsätzliches
Bei nahezu allen Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Begründet werden die Zuzahlungen stets damit, dass die Eigenverantwortung der Versicherten erhöht und gestärkt werden soll.
Vom Grundsatz sind stets 10% der Kosten, die durch die Leistung entstehen, als Zuzahlung zu leisten, mindestens jedoch 5,00 €, maximal 10,00 €. Sind die Kosten der Leistung geringer als 5,00 €, gilt dieser Betrag als Zuzahlung.
Ausnahmen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind – mit Ausnahme bei Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung – von der Zuzahlungspflicht ausgenommen. Ebenfalls fallen keine Zuzahlungen bei Leistungen an, die aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigt werden.
Übersicht der einzelnen Zuzahlungen
Ärztliche Behandlung/Praxisgebühr (bis Dezember 2012)
10,00 € je Quartal bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Ausnahme: Ein Arzt wird mit einem Überweisungsschein kontaktiert
Ab Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr: s. Praxisgebühr wird abgeschafft
Ambulante Rehabilitationsmaßnahme
10,00 € je Behandlungstag
Arzneimittel/Medikamente:
10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €
Fahrkosten
10% der Kosten, mindestens 5,00 €, maximal 10,00 € je Fahrt (Ausnahme sind Fahrkosten zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
Häusliche Krankenpflege
10% der Kosten, zuzüglich 10,00 € je Verordnung
Haushaltshilfe
10% der Kosten je Kalendertag, mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €
Hilfsmittel
10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €
Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind
(z. B. Stoma- und Inkontinenzartikel)
10% der Kosten, grds. maximal 10 € für den Monatsbedarf je Indikation.
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen, u.s.w.)
10% der Kosten, zuzüglich 10,00 € je Verordnung
Krankenhausbehandlung/Anschlussheilbehandlung
10,00 € je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Soziotherapie
10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme
10,00 € je Kalendertag für die gesamte Dauer der Maßnahme
Fragen und Hilfe!
Bei allen Fragen zu den Zuzahlungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
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