Blutzucker, Insulin

Minderjährige sollen weiterhin Insulinanaloga erhalten

Gesetzlich Krankenversicherte bis zum 18. Lebensjahr, die an Diabetes mellitus Typ I erkrankt sind, erhalten weiterhin Insulinanaloga zu Lasten ihrer Versicherung. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestimmt. Damit müssen die Richtlinien, die die Leistungspflicht für Arzneimittel der Gesetzlichen Krankenkassen regeln, korrigiert werden.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21.02.2008 die neu gefasste Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Danach dürfen die Krankenkassen nur noch dann die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga übernehmen, wenn keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn die Krankenkassen entsprechende Rabattverträge schließen. Da es jedoch nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums nicht garantiert werden kann, dass die Mehrkosten für das Insulinanaloga immer über die Rabattverträge aufgefangen werden können, wurde eine Richtlinienkorrektur veranlasst.

Unzumutbar für Minderjährige

Die Gefahr, dass Versicherte bis zur Volljährigkeit vom Verordnungsausschluss für kurzwirksame Insulinanaloga betroffen sind, wollte das Ministerium nicht eingehen. Das wäre jedoch für die Minderjährigen unzumutbar, da Diabetes mellitus Typ I eine angeborene Erkrankung ist und nicht auf die Ernährung zurückgeführt werden kann.

Minderjährigen kann nicht zugemutet werden, die Umstellung der Insulintherapie mitzumachen. Vor allem die damit verbundene eigenverantwortliche Termintreue und die Änderung der Ernährungsgewohnheiten sah das BMG als „unverhältnismäßig“ an.

Humaninsulin – Insulinanaloga

Humaninsulin entspricht dem Insulin, wie es der menschliche Körper produziert. Insulinanaloga werden hingegen künstlich hergestellt und sind eine Abwandlung des Hormons Insulin. Insulinanaloga soll im Vergleich zum Humaninsulin bestimmte Vorteile, wie z. B. kürzere Spritz-Ess-Abstände, geringere Komplikationen, haben, wofür es aktuell jedoch keine wissenschaftliche Grundlage gibt.

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