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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Landessozialgericht

LSG bestätigt Rechtmäßigkeit der Praxisgebühr

Das Landessozialgericht Hamburg hat am 21.11.2007 in einem Urteil (Az. L 1 KR 7/07) entschieden, dass die Erhebung der Praxisgebühr rechtmäßig ist. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die gesetzlichen Vorschriften die Praxisgebühr für Zeiträume ab Januar 2013 nicht mehr vorsehen - s. Praxisgebühr wird abgeschafft

Hintergrund

Seit dem 01.01.2004 müssen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung bei einer ärztlichen Behandlung eine Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € pro Quartal leisten. Diese Gebühr sorgte damals für reichlich Diskussionen und veranlasste sogar einen Versicherten, gegen die Praxisgebühr zu klagen. Der Versicherte hatte die Ansicht, dass die Erhebung der Praxisgebühr sittenwidrig sei. Als Begründung führte er an, seine Leistungen, die er von seiner Krankenkasse beanspruchen kann, werden mit seinen Beiträgen vergütet. Kranke hätten somit durch die Praxisgebühr eine Doppelbelastung im Vergleich zu gesunden Versicherten.

Landessozialgericht teilt Auffassung nicht

Das Landessozialgericht Hamburg hat mit Urteil vom 21.11.2007 (Az. L 1 KR 7/07) die Ansicht des Klägers nicht geteilt. Die Richter führten aus, dass kranke Versicherte bei Inanspruchnahme der Leistungen die Versichertengemeinschaft stärker in Anspruch nehmen als Gesunde.

Sinn und Zweck der Praxisgebühr ist unter anderem, die Versicherten dazu anzuhalten, eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung nicht missbräuchlich in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Die Praxisgebühr ist kein zweiter Krankenversicherungsbeitrag; die Erhebung der Gebühr ist also rechtmäßig. Eine Sittenwidrigkeit liegt durch die Praxisgebühr auch dann nicht vor, wenn ein Rentner für diese Gebühr für unterschiedliche Behandlungen innerhalb eines Jahres 80,00 € aufbringen muss.

Der Gesetzgeber sieht für Versicherte, die verhältnismäßig hohe Zuzahlungen aufbringen müssen, wieder eine Teilerstattung vor – lesen Sie hierzu: Befreiung von den Zuzahlungen.

Rentenberater helfen

Registrierte Rentenberater helfen Ihnen in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung – von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) stehen Ihnen die unabhängigen Experten zur Verfügung.

Ihre Fragen richten Sie bitte an die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein.

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