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Kindervorsorge

Kinderuntersuchungen sollen ausgeweitet werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) möchte die Vorsorge für Kinder ausbauen und hat deshalb am 13.03.2008 eine entsprechende Beschlussvorlage auf den Weg gebracht. Die Kinderrichtlinie soll dahingehend geändert werden, dass eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung U 7a bundesweit ab Juli 2008 eingeführt und es damit eine bessere Vorsorge für Kinder gibt.

Bereits zu Jahresbeginn hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für eine Aufnahme der U 7a in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gedrängt. Dies insbesondere deshalb, weil zwischen der U 7 und der U 8 eine relativ große zeitliche Lücke ist. Durch die U 7a kann eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung für Kinder zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr geschlossen werden.

Einige Kassen übernehmen U 7a schon heute

Einige Krankenkassen haben schon längere Zeit die Notwendigkeit einer zusätzlichen Untersuchung gesehen und übernehmen bereits die Kosten für eine Kinderuntersuchung U 7a. Hierzu wurden von den Kassen Einzelverträge geschlossen, die die Kostenübernahme vorsehen. Daher sollten sich Betroffene, deren Kind ein Lebensalter zwischen 33 und 38 Monate hat, bereits heute bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten übernommen werden.

Änderung evtl. ab Juli 2008 in Kraft

Stimmt das Bundesgesundheitsministerium der entworfenen Richtlinie des G-BA zu, kann bereits ab Juli 2008 die Kinderuntersuchung U 7a eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden. Bisher sieht der Leistungskatalog der Kassen die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern von der U 1, die direkt nach der Geburt durchgeführt wird bis zur U 9, die im Alter vom 60. bis 64. Lebensmonat in Anspruch genommen werden kann, vor.

Bildnachweis: Blog- und Beitragsbild: © Andrey Bandurenko - Fotolia

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