Geldscheine

Versicherte leisteten 353 Millionen Euro weniger Zuzahlungen

Im Jahr 2007 haben die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung 353 Millionen Euro weniger Zuzahlungen zu Arzneimitteln geleistet als noch im Jahr 2006. Auf diese deutliche Entlastung der Versicherten bei den Arzneimittelzuzahlungen hat aktuell die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hingewiesen.

Hintergrund

Grundsätzlich haben Versicherte zu den Arzneimitteln 10 Prozent der Kosten, maximal 10,00 Euro, mindestens 5,00 Euro selbst zu tragen (s. auch Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung).

Grundsätzlich wurden durch den Gesetzgeber durch die letzte Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) keine Änderung an der Höhe der Zuzahlung selbst vorgenommen. Jedoch haben die Krankenkassen seit April 2007 die Möglichkeit, Rabattverträge mit den Pharmafirmen abzuschließen. Hierdurch ergeben sich geringe Zuzahlungen, da die Kassen in rund 50 Prozent der Fälle nur die halbe Zuzahlung verlangen oder gar vollständig darauf verzichten.

Ein weiterer Grund für die gesunkenen Zuzahlungen ist das im Mai 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG). Danach brauchen Versicherte dann keine Zuzahlung zu leisten, wenn ein Arzneimittel mindestens 30 Prozent unter dem Betrag liegt, den die Krankenkassen hierfür erstatten. Insgesamt sind hiervon derzeit ca. 12.760 Präparate betroffen. Über diese für die Versicherten positive Entwicklung zeigten sich die Apotheker erfreut.

Zuzahlungen betrugen über 1,6 Milliarden Euro

Mit den gesunkenen Zuzahlungen zahlten die Versicherten im Kalenderjahr 2007 „nur“ noch 1,626 Milliarden Euro für ihre Arzneimittel selbst.

Die geleisteten Zuzahlungen können bei der zuständigen Krankenkassen eingereicht werden, die prüft, ob gegebenenfalls ein Teil der Kosten über die teilweise Befreiung von Zuzahlungen wieder erstattet werden können. Grundsätzlich müssen Versicherte maximal 2 Prozent der Jahreseinnahmen zum Lebensunterhalt leisten; für Chroniker beträgt die Belastungsgrenze nur 1 Prozent.

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