Bundesministerium für Gesundheit stimmt Hautkrebs-Screening zu
Am 15.11.2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss gefasst, dass das Hautkrebs-Screening eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden soll. Rentenberatung-aktuell.de berichtet hierüber – s. Hautkrebsvorsorge wird Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die standardisierte Hautkrebs-Vorsorge soll nach Auffassung des G-BA für alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung ab einem Alter von 35 Jahren im Turnus von zwei Jahren zur Pflichtleistung werden.
Bundesministerium beanstandet Beschluss nicht
Der Beschluss des G-BA wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt, das diese Entscheidung hätte beanstanden können. Doch das Ministerium sah ebenfalls die Hautkrebsvorsorge als sinnvoll und teilte mit Schreiben vom 29.01.2008 mit, dass der Beschluss zur Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien nicht beanstandet wird.
Überprüfung der Altersgrenze
Wie das Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben vom 29.01.2008 zusätzlich mitteilte, sollte spätestens nach fünf Jahren die festgesetzte Altersgrenze von 35 Jahren überprüft werden.
Fazit
Nachdem jetzt der Beschluss seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht beanstandet wurde, wird dieser nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gesetzlich Krankenversicherten steht dann ab dem 01.07.2008 das Hautkrebs-Screening als Pflichtleistung ihrer Krankenkasse zur Verfügung.
Mit dieser zusätzlichen Leistung besteht eine weitere Möglichkeit, den verschiedenen Arten von Hautkrebs vorzubeugen, an denen jährlich etwa 1.200 Menschen in Deutschland erkranken.
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