Ärztin

Geringe Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen

Vorsorgen ist besser als heilen. Spätestens seit der Gesundheitsreform im Jahr 1989 ist dies das vorrangige Ziel des Gesetzgebers, durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen den Eintritt einer Krankheit zu verhindern bzw. zumindest frühzeitig zu erkennen.

Auch in den aktuellen Reformmaßnahmen setzt der Gesetzgeber gezielt auf Maßnahmen, die der Früherkennung und der Vorsorge dienen. Als Beispiel kann hier genannt werden, dass der Gesetzgeber Impfungen zu Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt hat. Auch die Hautkrebsvorsorge (sogenanntes Hautkrebs-Screening) wird ab Juli 2008 in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Doch dass der Gesetzgeber und die Gesetzlichen Krankenkassen zahlreiche präventive Leistungen kostenfrei zur Verfügung stellen, ist in der Bevölkerung nur unzureichend bekannt, weshalb die Leistungen selten beansprucht werden.

So hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) nun in einer aktuellen Ausgabe (Dezember 2007) mitgeteilt, dass einer aktuellen Umfrage nach nicht alle teilnahmeberechtigten Versicherten wissen, dass sie einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung haben. Dementsprechend werden Früherkennungsuntersuchungen selten in Anspruch genommen.

So haben 23,2 Prozent der befragten und anspruchsberechtigten Männer und 6,2 Prozent der Frauen angegeben, noch nie an einer Krebsfrüherkennung teilgenommen zu haben. Als Grund gaben die Versicherten meist an, dass sie sich „gesund fühlen“. Ein weiterer Grund, weshalb die Vorsorgeuntersuchungen nur unzureichend in Anspruch genommen werden, ist eine kritische Haltung der Versicherten und deren Zweifel am Nutzen der Früherkennungsmaßnahmen (s. hierzu auch Nun doch keine Pflicht zur Krebs-Vorsorge). So vertreten viele die Meinung, dass sie durch eine Vorsorgeuntersuchung nicht vor einer möglichen Erkrankung geschützt sind.

Frauen haben bessere Quote

Die Umfrage kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Männer bei den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen weit hinter den Frauen liegen. Frauen nehmen die Präventionsmaßnahmen konsequenter in Anspruch.

Ebenfalls ist zu wenig über die Vorsorgeuntersuchungen bekannt. So sollten – der Umfrage nach – die behandelnden Ärzte umfangreicher und intensiver über die Vorsorgemaßnahmen aufklären. Wünschenswert wäre auch, wenn die Krankenkassen an die Früherkennungsmaßnahmen erinnern und individueller hinweisen würden.

Hinweis

Weibliche Versicherte haben ab dem 20. Lebensjahr, männliche Versicherte ab dem vollendeten 45. Lebensjahr einen Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung.

Der Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung (check-up) besteht für alle Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre.

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