Ab 2008 übernehmen Krankenkassen Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests
Mit Beginn des Jahres 2008 gibt es für Frauen eine erfreuliche Mitteilung hinsichtlich der Kostenübernahme für Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests!
Ab dem 01.01.2008 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Erkennung von Clamydia trachomatis-Infektionen für Frauen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Chlamydia trachomatis-Infektion
Bei der Chlamydia trachomatis-Infektion handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, deren Ursache meist der ungeschützte Geschlechtsverkehr und wechselnde Partner ist. Eine Clamydia trachomatis-Infektion kann verheerende Folgen haben, die bis hin zur Sterilität – bedingt durch ein Verkleben der Eileiter – und zu einem erhöhten Risiko zu Eileiterschwangerschaften und Frühgeburten reichen.
Bisher Kostenübernahme nur bei Schwangerschaft
Die Krankenkassen haben bisher (seit 1995) die Kosten für die Vorsorgetests ausschließlich nur während einer Schwangerschaft oder nach einer Entbindung übernommen. Doch nun wurde der Anspruch auf die Kostenübernahme auf alle Frauen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgedehnt. Das bedeutet, dass die Krankenkassen diese Leistung einmal jährlich für Frauen übernehmen. Hierzu ist die Vorlage der Krankenversichertenkarte beim Arzt ausreichend.
Gemeinsamer Bundesausschuss hat entschieden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im September 2007 entschieden, dass der Chlamydia trachomatis-Vorsorgetest in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird. Mit dieser Entscheidung wurde gleichzeitig der medizinische Nutzen bestätigt. Nach einer Stellungnahme des G-BA hat das Screening auf Chlamydien (wie der Vorsorgetest auch genannt wird) zu einer deutlichen Reduktion von schwerwiegenden Folgeerkrankungen bei Frauen unter 25 Jahren geführt.
Welche weiteren Änderungen es zum 01.01.2008 im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben hat, können Sie unter Was die Gesundheitsreform vorsieht nachlesen!
Hilfe und Beratung
Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert – unabhängig von den Versicherungsträgern – zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auch kompetente Vertretung und Hilfe in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozialgerichte und Landessozialgerichte).
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