Hautkrebs

Standardisiertes Hautkrebs-Screening ab Juli 2008 im Leistungskatalog

Ab dem 01. Juli 2008 wird die Hautkrebsvorsorge voraussichtlich zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine derartige Vorsorgeuntersuchung für unumgänglich hält, wurde hier am 15.11.2007 ein entsprechender Beschluss gefasst. Damit die Hautkrebsvorsorge – wie vorgesehen – zum 01. Juli 2008 von den gesetzlichen Kassen übernommen werden kann, muss jedoch noch das Bundesministerium für Gesundheit zustimmen und der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Hintergrund

Einige Gesetzliche Krankenkassen haben die Hautkrebsvorsorge für ihre Versicherten in der Vergangenheit bereits – ohne gesetzliche Verpflichtung – freiwillig übernommen. Nach derzeitigem Recht muss ein Großteil der Versicherten die Leistung – da diese zu den sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) zuzurechnen ist, aus eigener Tasche zahlen. Pro Untersuchung fallen hier Kosten zwischen 35,00 € und 70,00 € an.

In der Privaten Krankenversicherung gehört aktuell die Hautkrebsvorsorge schon zu den Regelleistungen.

Standardisierte Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung

Ab Juli 2008 soll nach dem Beschluss des G-BA die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs allen gesetzlich Krankenversicherten ab dem Alter von 35 Jahren zur Verfügung stehen. Die Leistung kann dann alle zwei Jahre auf Kassenkosten in Anspruch genommen werden.

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Pressemitteilung mitteilte, wird mit der künftigen standardisierten Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs der Tatsache Rechnung getragen, dass ein evtl. Hautkrebs – wenn dieser in einem frühen Stadium erkannt wird – behandelt und häufig auch geheilt werden kann.

Projekt in Schleswig-Holstein

Der Entscheidung, die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung als Leistung der GKV aufzunehmen, ist ein Projekt in Schleswig-Holstein vorausgegangen, deren Ergebnisse nun ausgewertet wurden. Während des Projekts, das weltweit einmalig in dieser Art gewesen sein soll, wurden die Ergebnisse von 366.000 Teilnehmern ausgewertet.

Wer die Untersuchung durchführen kann

Die standardisierte Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung kann nach entsprechender Fortbildung von hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Hautärzten (Dermatologen), Praktischen Ärzten und auch Internisten vorgenommen werden.

Ein Hautarzt klärt jedoch immer einen bestehenden Verdacht auf Hautkrebs ab. Dies geschieht im ersten Schritt durch eine visuelle Untersuchung. Wenn diese nicht ausreichend ist, wird ggf. eine Gewebeentnahme erfolgen.

Statistik

In der Bundesrepublik Deutschland erkranken jährlich 120.000 Menschen an unterschiedlichen Arten von Hautkrebs. Allein an der besonders gefährlichen Hautkrebserkrankung „Maligne Melanom“ sterben jährlich ungefähr 2.000 Menschen in Deutschland.

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