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Helmut Göpfert

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Mutter-Kind-Kuren

Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden wieder stärker genehmigt

Mit der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) hat der Gesetzgeber die Mutter-/Vater-Kind-Kuren zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen gemacht – s. Was die Gesundheitsreform vorsieht. Bis März 2007 konnten die Krankenkassen selbst entscheiden, ob sie sich an den Kosten für die Kuren beteiligen oder nicht. Seit April 2007 sind diese jedoch fest im Leistungskatalog verankert.

Ausgaben deutlich gestiegen

Nun kommt aus dem Bundesministerium für Gesundheit die Meldung, dass die Gesundheitsreform sich bei den Genehmigungen und der Kostenentwicklung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen bemerkbar macht. Wie in einer Pressemitteilung mitgeteilt wird, sind die Ausgaben im ersten Halbjahr 2007 um mehr als 16 Prozent gestiegen.

Auch wenn in anderen Bereichen der Sozialversicherung stets versucht wird, die Kosten bzw. die Kostensteigerungen bei den Leistungsausgaben niedrig zu halten, ist man in diesem Bereich über die gestiegenen Ausgaben erfreut. Wie Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in der Pressemitteilung vom 13.11.2007 äußerte, darf bei den Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nicht gespart werden, da es sich hier um einen wichtigen Beitrag handelt, die Gesundheit der Mütter und Väter zu stärken.

Auch die Vorsitzende des Müttergenesungswerks, Frau Marlene Rupprecht zeigte sich erfreut. Mit den steigenden Ausgaben im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen ist ein positiver Effekt der Gesundheitsreform eingetreten, weil gerade aus diesen Leistungen die Mütter Mut schöpfen.

Viele Ablehnungen unberechtigt

So erfreulich die gewollte Ausgabensteigerung im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Kuren auch ist, wird dennoch durch die Bundesgesundheitsministerin auf ein Manko hingewiesen. So lehnten die Krankenkassen 28 Prozent der Kuranträge ab, da die ambulanten Maßnahmen nicht ausgeschöpft wurden. Und genau das ist falsch. Denn bei den Leistungen für die Mütter bzw. Väter zählt nicht der Grundsatz „ambulant vor stationär“ – wie z. B. bei den „normalen“ Vorsorge- oder Rehabilitationskuren.

Müttergenesungswerk wird voll unterstützt

Die Bundesgesundheitsministerin hat dem Müttergenesungswerk volle Unterstützung zugesichert. Dies vor allem deshalb, weil die Mutter-/Vater-Kind-Kuren ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Prävention sind.

Rechtliche Beratung durch Rentenberater

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