Individuelle Gesundheits-Leistungen

Die IGeL-Leistungen der GKV

Zur Früherkennung von Krankheiten übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für entsprechende Untersuchungen. So werden z. B. die Kosten für Gesundheitsuntersuchungen zur

  • Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit und
  • Früherkennung von Krebserkrankungen

übernommen. Darüber hinaus gibt es die Kinder und Jugendgesundheitsuntersuchungen. Diese sollen die Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen rechtzeitig erkennen, welche ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Kostenübernahme durch GKV

Welche Vorsorgeuntersuchungen der Arzt über die Krankenversichertenkarte abrechnen kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Unter anderem wird geprüft, welche Untersuchungen auch wirtschaftlich sind.

Nach welchen Krankheiten konkret gesucht werden kann und in welchem Umfang die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss gehören Vertreter der Ärzte und Krankenkassen an. Eine weitere Aufgabe des G-BA in diesem Bereich ist zu prüfen, ob weitere neue diagnostische Verfahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können bzw. ob die aktuell finanzierten Untersuchungen weiterhin sinnvoll sind.

Ärzte bieten Zusatzleistungen an

Die Ärzte bieten zunehmend Zusatzleistungen zur Früherkennung von Krankheiten an, die über das Leistungsangebot hinausgehen. Hier handelt es sich um sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL bzw. IGeL-Leistungen).

Beispiele

Als Beispiele für „Individuelle Gesundheitsleistungen“ können genannt werden:

  • Augeninnendruckmessung (Glaukom-Vorsorgeuntersuchung),
  • Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs,
  • Blutgruppenbestimmung,
  • Zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft,
  • Ultraschalluntersuchungen einzelner Organe (Sono-Check).

Kostenübernahme erfolgt nicht durch Krankenkasse

Wer eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Kosten nicht durch die Krankenkasse übernommen werden. Der Arzt stellt in solchen Fällen die Rechnung nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) aus.

Da die Leistung privat abgerechnet wird, muss der Arzt vor der Inanspruchnahme der Untersuchung darüber informieren, dass die Kosten nicht über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können. In solchen Fällen muss vom Patienten eine Einwilligungserklärung (also ein schriftlicher Auftrag für den Arzt) unterschrieben werden, dass die Leistung durchgeführt werden soll und auch privat vergütet wird.

Unterschiedliche Leistungen

Die Arten der „Individuellen Gesundheitsleistungen“ sind vielschichtig und umfangreich. Aus diesem Grunde existiert auch keine genau definierte Liste, die die privat zu zahlenden Zusatzleistungen abschließend auflistet. So kann es sich z. B. um

  • Früherkennungsuntersuchungen,
  • kosmetische Behandlungen,
  • labordiagnostische Wunschleistungen oder
  • umweltmedizinische Beratungen
  • u. s. w.

handeln.

Nutzen nicht immer klar

Die Ärzteschaft empfiehlt die “Individuellen Gesundheitsleistungen”, da diese nach deren Ansicht medizinisch sinnvoll bzw. vertretbar sein sollen. Verbindliche und fundierte Aussagen hierüber gibt es jedoch nicht, so dass jeder individuell den Nutzen abwägen muss.

Im Zusammenhang mit der ermäßigten Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (s. Nun doch keine Pflicht zur Krebs-Vorsorge) hat der Gemeinsame Bundesausschuss auch auf die negativen Folgen von Gesundheitsuntersuchungen hingewiesen. So können derartige Untersuchungen auch erhebliche Nachteile bringen, die sich jeder vor Inanspruchnahme der Leistung bewusst machen sollte.

Als Beispiele können hier aufgeführt werden, dass

  • eine Früherkennungsuntersuchung – insbesondere bei Krebserkrankungen – nicht immer zuverlässig die Krankheit diagnostizieren bzw. ausschließen,
  • auch Gesunde mit einem Krankheitsverdacht konfrontiert werden können, der sich nach weiteren Untersuchungen nicht bestätigt,
  • Zusatzuntersuchungen (z. B. bei einer operativen Gewebeentnahme) sehr belastend sein können
  • u. s. w.

Andererseits können Früherkennungsuntersuchungen dazu beitragen, Krankheiten bereits im Frühstadium zu erkennen und somit die Heilungschancen um ein Vielfaches zu erhöhen.

Tipp

Fragen Sie den Arzt vor Inanspruchnahme der Leistung konkret nach dem Nutzen und dem Risiko und treffen Sie hier individuell danach Ihre Entscheidung. Evtl. holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.

Fragen, wie z. B.

  • Ihr persönlicher Nutzen und Vorteil,
  • wissenschaftliche Studien über die empfohlene Leistung,
  • ob die Gesundheitsleistung auch in Ihrem persönlichen Fall relevant ist (z. B. Altersgruppe, Geschlecht, ...),
  • Risiko einer Fehldiagnose,
  • Risken der Behandlung
  • u. s. w.

sollten nicht unbeantwortet bleiben.

Eine sachliche Aufklärung durch den Arzt steht hier an oberster Stelle!

Keine Praxisgebühr

Wird der Arzt ausschließlich zur Inanspruchnahme einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung konsultiert, fiel auch in der Zeit bis 31.12.2002 (ab 2013 wurde die Praxisgebühr abgeschafft) in diesen Fällen keine gesetzliche Zuzahlung (Praxisgebühr) an. Gleiches galt, wenn eine „Individuelle Gesundheitsleistung“ in Anspruch genommen wurden, da diese nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wird.

Hilfe und Beratung

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Krankenversicherung und einer gesetzlichen Rente steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

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Bildnachweis: © Erwin Wodicka

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