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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Hautstraffung

Nach Gewichtsabnahme kein Anspruch auf Hautstraffungsoperation

Dass nach einer extremen Gewichtsabnahme keine Hautstraffungsoperation zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht, hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 16.11.2006 (Az. L 4 KR 60/04) entschieden. Lesen Sie hier mehr dazu!

Klagegegenstand

Der Kläger hatte durch Diät und Sportaktivitäten sein Körpergewicht innerhalb von drei Jahren um ca. 70 Kg reduziert. Die Folgen waren im Burst- und Bauchbereich lappenförmige schlaffe Hautfalten sowie Hauterschlaffungen der Arme und der Oberschenkel. Daher wurde bei der zuständigen Krankenkasse die Kostenübernahme für eine „Bodylift“-Operation beantragt, mit der sich der Kläger die überschüssigen Hautfalten entfernen lassen wollte.

Die Krankenkasse lehnte jedoch den Antrag für die „Bodylift“-Operation ab.

Urteil

Nachdem auch das zuständige Sozialgericht keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die beantragte Maßnahme sah, lehnten auch die Richter des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt den Antrag ab.

Nach der Begründung der Richter ist eine Kostenübernahme nicht zulässig, um die Verbesserung des Gesundheitszustandes durch die Gewichtsabnahme zu honorieren. Für eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenkasse muss eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegen. Und diese körperliche Anormalität mit Krankheitswert liegt bei dem Kläger nicht vor. Ebenfalls führt auch der Hautüberschuss nicht zu einer schweren körperlichen Entstellung.

Die Richter fühten noch aus, dass eine schwere körperliche Entstellung dann vorliegen würde, wenn man beim flüchtigen Anblick des Klägers in angezogenem Zustand Erschrecken, Abscheu oder eine anhaltende Abneigung empfinden könnte.

Selbst dann, wenn die Hauterschlaffung zu einer psychischen Erkrankung geführt hat, ist eine Operation zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen. Als Folge der Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper sind psychische Störungen mit den Mitteln der Psychotherapie und Psychiatrie zu behandeln.

Hilfe und Beratung

Bei allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente steht Ihnen der registrierte Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

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