Brille

Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen wieder Sehhilfen

Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz macht es möglich. Es gibt wieder einen Zuschuss zu Brillen durch die Krankenkassen, ca. 1,4 Millionen gesetzlich Versicherte profitieren davon.

Aber nicht nur die Versicherten profitieren von den neuen gesetzlichen Regelungen, sondern auch die Optiker. Unter dem immer stärker werdenden Konkurrenzkampf hatten besonders die kleinen Optiker zu leiden, die von großen Optik-Ketten und der Konkurrenz aus dem Internet immer mehr bedrängt wurden. Die Brille auf Rezept für stark fehlsichtige Kassenversicherte kann nun hier zu einer Belebung des Geschäftes führen.

Es stellt sich nun die Frage welche Voraussetzungen bestehen, wer hat in Zukunft Anspruch auf eine Brille und sind die Zuschüsse überhaupt ausreichend?

Anspruch auf Zuschuss – Für wen?

Im Jahr 2004 war der anteilige Zuschuss für Brillen durch die gesetzlichen Krankenkassen weggefallen. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, das kurz vor Ostern 2017 in Kraft getreten ist, sieht nun für bestimmte Personengruppen der gesetzlich Versicherten wieder einen Zuschuss zu Brillen vor.

Einen Anspruch auf Zuschuss zu einer Brille haben künftig Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bei mehr als vier Dioptrien.

Alte Festbeträge weiter gültig

Hinsichtlich der Höhe der Zuschüsse sind nach wie vor die alten Festbetragsregelungen von 2008 gültig. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vertritt hierzu aber die Meinung, dass diese Festbeträge keinesfalls ausreichen um eine entsprechende Kassenversorgung bei Sehhilfen garantieren zu können.

Wegfall der Zuschüsse verursachte finanzielle Probleme

Vom Wegfall der Zuschüsse zu Brillen im Jahr 2004 waren hauptsächlich Versicherte mit geringerem Einkommen – wie etwa Rentner – betroffen. Aber auch Versicherte, die an besonders hoher Fehlsichtigkeit leiden und daher auf den Kauf besonders teurer Gläser angewiesen sind, hatten dadurch finanzielle Probleme.

Ausstattung mit Brillen soll ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die betroffenen Versicherten ausreichend, zweckmäßig und auch wirtschaftlich mit Brillen zu versorgen, wobei immer noch die bereits im Jahr 2008 vereinbarten Festbeträge für Brillenzuschüsse gültig sind.

Die weiterhin gültigen Festbetragslisten enthalten für Brillengläser je nach Stärke und Glas Beträge zwischen 10 und ca. 113 Euro und keinen Zuschuss für Brillengestelle. Der DBSV und auch der Verband der Augenärzte drängen deshalb auf die Ausarbeitung und Festlegung einer neuen Liste.

Spitzenverbände sehen Mehrausgaben

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) rechnen mit bis zu 1,4 Millionen Anspruchsberechtigten und deshalb Mehrkosten in Höhe eines „unteren dreistelligen Millionenbetrages“ durch die neuen gesetzlichen Regelungen.

Neuen Kunden für Optiker?

In den letzten Jahren hatte aufgrund des immer stärker werdenden Konkurrenzkampfes eine Zurückdrängung der mittelstädischen Optiker durch die großen Ketten wie Fielmann oder Apollo aber auch diverser Internetanbieter stattgefunden. Diese niedergelassenen Optiker erhoffen sich nun durch die neuen Regelungen neue Kunden sowie einen Anstieg ihres Umsatzes

Ärztliche Verordnung

Ein wichtiges Argument bei der Werbung um Kunden war für die Optiker in den letzten Jahren der Hinweis auf ihre Qualifikation bei der Bestimmung der Sehstärke bzw. Vermessung der Augen. Dieses Argument fällt natürlich zukünftig nicht mehr so stark ins Gewicht, da die neuen gesetzlichen Regelungen jetzt für die Kostenübernahme bzw. Bezuschussung einer Brille durch die Krankenkassen eine Verordnung durch einen Augenarzt vorsehen.

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