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G-BA beschließt Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV

Am 20.02.2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Arzneimittel zur Verringerung des Alkoholkonsums zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sein sollen. Der Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt und tritt dann nach erfolgter Nichtbeanstandung und nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimittel, die der Verringerung des Alkoholkonsums dienen, soll dann bald möglich sein, wenn ein Therapieplatz nicht direkt zur Verfügung steht. Sofern also keine Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden können, kann die Verordnung eines Medikaments zur Reduzierung der Trinkmenge zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Die Medikamente können für einen Zeitraum von grundsätzlich bis zu drei Monaten verordnet werden. Eine weitere Verlängerung um weitere drei Monate ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die medikamentöse Therapie muss von Ärztinnen und Ärzten erfolgen, die mit der Behandlung von Alkoholabhängigkeit nachweislich Erfahrung haben.

Ziel: Völlige Abstinenz

Bei der Behandlung von Alkoholabhängigkeit ist die völlige Abstinenz das übergeordnete Ziel. Die Behandlung erfolgt in bewährter Weise in der medizinischen Rehabilitation und im Bereich der Selbsthilfe. Wenn kein Therapieplatz gefunden wird, kann künftig eine entsprechende medikamentöse Therapie für die Betroffenen eine Hilfe sein, den Alkoholkonsum zu reduzieren. Hierfür ist allerdings eine Bereitschaft der Patientinnen und Patienten zur Abstinenz zwingende Voraussetzung. Trotz des Beschlusses hält der G-BA im Vergleich zur Trinkmengenreduktion die Abstinenztherapie als die zweckmäßigere Behandlungsform bei Alkoholkrankheiten.

Zahlen und Daten

Jahr für Jahr sterben in Deutschland zirka 74.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch. Die Behandlungskosten, welche die Gesetzliche Krankenversicherung aufbringen muss, belaufen sich auf jährlich zehn Milliarden Euro. 1,3 Millionen Menschen werden als alkoholabhängig diagnostiziert, etwa 9,5 Millionen Menschen konsumieren Alkohol in einer riskanten Weise.

Bildnachweis: © Robert Kneschke

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