Schwangerschaft

Screening auf Gestationsdiabetes Leistung der GKV

Die Mutterschaftsrichtlinien regeln, welche Leistungen Versicherte von der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung erhalten. Diese Richtlinien wurden nun erweitert und umfassen ab dem 02.03.2012 nun auch das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes als Kassenleistung.

Während einer Schwangerschaft kann es zu einem Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes) kommen, welcher durch eine Glukosestoffwechselstörung ausgelöst wird, die wiederum auf die unterschiedlichsten Gründe zurückzuführen ist. Dabei kann der Gestationsdiabetes unterschiedlich ausgeprägt sein. Meist sind die Kinder bei der Geburt etwas größer als der Durchschnitt. Zudem kann es zu Wassereinlagerungen kommen, die sowohl für die Mutter als auch für das Kind einen Schaden anrichten können. Um das Risiko eines Gestationsdiabetes zu minimieren bzw. vorzubeugen, können Screenings durchgeführt werden.

Sollte im Rahmen des Screenings festgestellt/diagnostiziert werden, dass die Schwangere an Gestationsdiabetes leidet, werden sie entweder durch den behandelnden Frauenarzt oder durch eine diabetologische Schwerpunktpraxis medikamentös eingestellt. Ebenfalls findet eine entsprechende ärztliche Betreuung statt.

Das Screening

Im Rahmen des Screenings auf Gestationsdiabetes wird ein zweistufiger Test durchgeführt, welcher von den Frauenärzten im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat angeboten wird.

Zunächst muss hier von der Schwangeren im nüchternen Zustand ein Glas Wasser getrunken werden, in dem 50 Gramm Zucker aufgelöst sind.  Eine Stunde später wird zur Bestimmung des Blutzuckers aus der Vene Blut entnommen. Sofern dann der Blutzuckerwert unter 7,5 mmol/l (Abkürzung für Millimol pro Liter) liegt, ist das Ergebnis unauffällig und auch kein weiterer Test erforderlich. Wird jedoch der Wert überschritten, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass ein Gestationsdiabetes vorliegt. In diesem Fall wird zur genauen Diagnostizierung ein zweiter Test durchgeführt.

Im Rahmen des zweiten Tests wird der Schwangeren im nüchternen Zustand (zuvor darf mindestens acht Stunden nicht mehr gegessen und getrunken werden, wobei das Trinken von Wasser erlaubt ist) Blut abgenommen. Danach muss die Schwangere eine Lösung trinken, in der 75 Gramm Zucker aufgelöst wurden. Jeweils nach einer und nach zwei Stunden wird abermals Blut aus der Vene abgenommen. Gestationsdiabetes/Schwangerschaftsdiabetes liegt dann vor, wenn die folgenden Werte erreicht oder überschritten werden:

  • Nüchtern: 5,1 mmol/l
  • Nach einer Stunde: 10,0 mmol/l
  • Nach zwei Stunden: 8,5 mmol/l

Fazit

Versicherte haben ab dem 03.03.2012 gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes. Bisher können die Ärzte (mangels einer entsprechenden EBM-Abrechnungsziffer) die Kosten jedoch noch nicht über die Krankenversichertenkarte abrechnen. Bis dies möglich ist, wird das Screening privat abgerechnet. Die verauslagten Kosten werden dann von der Krankenkasse wieder erstattet.

Sobald die Abrechnung über die Krankenversichertenkarte möglich ist, müssen die Kosten von den Versicherten nicht mehr verauslagt werden.

Autor: Daniela Plankl

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