Hautkrebs

Hautkrebs-Screening wird häufig in Anspruch genommen

Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten für Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs-Erkrankungen. Alle Versicherten haben im Zweijahresturnus ab einem Alter von 35 Jahren einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening.

Das Hautkrebs-Screening wurde vor etwa zweieinhalb Jahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Seitdem können die Ärzte die Leistung über die Krankenversichertenkarte abrechnen.

Laut einer Forsa-Umfrage halten 93 Prozent der Bundesbürger die neue Leistung, welche bis vor zweieinhalb Jahren einige Krankenkasse schon vorher als freiwillige Leistung für ihre Versicherten bezahlt oder zumindest bezuschusst haben, für sinnvoll. Dennoch ist die Beteiligungsrate nach einer Aussage von Professor Thomas Luger, dem Präsidenten der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft, ausbaufähig. Doch unter dem Strich kann hinsichtlich der Inanspruchnahme der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchungen ein positiver Trend verzeichnet  und die Vorsorge als erfolgreich bezeichnet werden. So hatte sich die Zahl der Untersuchungen im Jahr 2009 gegenüber dem Ausgangsjahr 2008 um 36,7 Prozent und im Jahr 2010 sogar um 47 Prozent erhöht.

100.000 Neuerkrankungen pro Jahr

In Deutschland erkranken jährlich 100.000 Bürger an Hautkrebs. Die Hautkrebs-Früherkennung hat den Sinn, eine Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Dadurch kann die Sterblichkeit der Hautkrebserkrankungen gesenkt und die häufigsten bösartigen Tumorerkrankungen bekämpft werden. Dadurch, dass der Gesetzgeber das Hautkrebs-Screening in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen hat, ist Deutschland in Sachen Hautkrebsvorsorge weltweit beispielgebend.

Vorsorgen besser als Heilen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für die Früherkennungsmaßnahmen von Hautkrebs. So werden für Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr jedes zweite Jahr die Kosten für Gesundheitsuntersuchungen übernommen. Diese „Check up´s“, wie die Gesundheitsuntersuchungen oftmals bezeichnet werden, zielen darauf ab, die „Volkskrankheiten“ zu erkennen. Insbesondere mögliche Herz-Kreislauferkrankungen, die Zuckerkrankheit und Nierenerkrankungen.

Darüber hinaus haben weibliche Versicherte ab Beginn des 20. Lebensjahres und männliche Versicherte ab Beginn des 45 bereits einen Anspruch auf Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Die Hautkrebs-Screenings sind eine besondere Form der Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Näheres zu den Gesundheitsuntersuchungen können Sie HIER nachlesen.

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